Gesetzgebung

GVBl (6/2015): Gesetz zur Änderung des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) und anderer Rechtsvorschriften verkündet

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Das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes und anderer Rechtsvorschriften v. 22.05.2015 wurde am 29.05.2015 verkündet. Das Gesetz sieht neben Änderungen des BayVwVfG auch Änderungen des BayStrWG, des AGVwGO (fakultatives Widerspruchsverfahren für Rundfunkbeiträge), des BayMG sowie des LStVG (Aufhebung von Art. 12 [Übertragbare Krankheiten] und Art. 15 [Reinlichkeit in Betrieben] vor.

Das Gesetz tritt am 01.06.2015 in Kraft.

Im Laufe des parlamentarischen Verfahrens wurde der Zeitpunkt des Inkrafttretens bestimmt und das Gesetz ansonsten ohne inhaltliche Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf der Staatsregierung beschlossen.

GVBl 6/2015 v. 29.05.2015, S. 154

Redaktioneller Hinweis: Der Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens inkl. ggfls. abgegebener Stellungnahmen lässt sich hier nachvollziehen.