Gesetzgebung

GVBl (6/2015): Gesetz zur Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes (HKaG), des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes (GDVG) und weiterer Rechtsvorschriften verkündet

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Das Gesetz zur Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes, des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften v. 22.05.2015 wurde am 29.05.2015 verkündet. Neben Änderungen des HKaG und des GDVG sieht das Gesetz auch Änderungen des Gesetzes über den Vollzug des Tierseuchenrechts, das umbenannt wird in Gesetz zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes (BayAGTierGesG), sowie des Gesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (AGTierNebG) vor.

Das Gesetz tritt im Wesentlichen am 01.06.2015 in Kraft. Die Änderungen des Gesetzes über den Vollzug des Tierseuchenrechts sowie des Gesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes treten rückwirkend mit Wirkung vom 01.05.2014 in Kraft.

Der Bayerische Landtag hat die Zeitpunkte des Inkrafttretens und das Gesetz ansonsten ohne inhaltliche Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf der Staatsregierung beschlossen.

GVBl 6/2015 v. 29.05.2015, S. 158

Redaktioneller Hinweis: Der Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens inkl. ggfls. abgegebener Stellungnahmen lässt sich hier nachvollziehen.