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StMUV: Alte Medikamente in den Restmüll / Informationskampagne in bayerischen Apotheken gestartet

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Abgelaufene Medikamente müssen sicher entsorgt werden, damit sie nicht in die Umwelt gelangen. Um die bayerischen Verbraucher für dieses wichtige Thema zu sensibilisieren, haben die Bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf und die Bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml heute in Regensburg eine neue bayernweite Informationskampagne mit dem Bayerischen Apothekerverband e.V. (BAV) gestartet.

Scharf: „Arzneimittel dürfen nicht über das Abwasser entsorgt werden. Alt-Medikamente gehören in der Regel in den Restmüll. Dort werden sie für die Umwelt unschädlich gemacht. Die richtige Entsorgung von Alt-Medikamenten ist ein wertvoller Beitrag zum Schutz unserer heimischen Gewässer.“

Medikamente, die gefährlicher Abfall sind, müssen über Sammelstellen für Problemabfall entsorgt werden.

Huml betonte: „Wichtig ist zudem, dass Arzneimittel nicht in die Hände von Kindern kommen! Das gilt natürlich auch für Medikamente mit abgelaufenem Verfallsdatum. Tabletten und Kapseln sollten im Blister oder in der kindersicheren Verpackung belassen werden. So wird auch die Gefahr verhindert, einen unkontrollierbaren ‚Medikamentenmix‘ zu erzeugen. Zudem sollten gebrauchte Fertigspritzen oder Kanülen in speziellen Dosen entsorgt werden!“

Der stellvertretende Vorsitzender des BAV Josef Kammermeier unterstrich:

„Bei allen Fragen zu Arzneimitteln stehen Apotheken den Verbraucherinnen und Verbrauchern gerne jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Auch, wenn es um die richtige Entsorgung von alten Medikamenten geht.“

Im Rahmen der neuen Informationskampagne haben das Landesamt für Umwelt und der BAV praktische Einsteckkärtchen, Flyer und Poster mit wichtigen Hinweisen zur umweltfreundlichen Entsorgung von Medikamenten entwickelt. Das Infomaterial ist in den kommenden Wochen in fast allen bayerischen Apotheken erhältlich. Außerdem sind Apotheker bayernweit Ansprechpartner vor Ort.

Weitere Informationen unter www.verbraucherkompass.bayern.de und www.lfu.bayern.de/altmedikamente.

StMUV, Pressemitteilung v. 03.06.2015