Gesetzgebung

Landtag: Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes gibt grünes Licht für mehr Flexibilisierung

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Einstimmig haben die Mitglieder des federführenden Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes einer Gesetzesinitiative der Staatsregierung zugestimmt, die weitere Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst vorsieht.

Neben einer weiteren Flexibilisierung des Freistellungsjahres („Sabbatical“) werden auch die gesetzlichen Möglichkeiten der Beurlaubung zur Pflege von Angehörigen weiter ausgebaut: Eine diesbezügliche Beurlaubung für die Dauer von insgesamt zwei Jahren soll künftig auch dann genehmigt werden, wenn die bisherige Höchstbeurlaubungsdauer von 15 Jahren, etwa bei der Erziehung von Kindern, bereits ausgeschöpft worden ist. Geplant ist außerdem, dass Altersteilzeit im Blockmodell und Antragsruhestand in Zukunft miteinander kombiniert werden dürfen – dies ermöglicht den Eintritt in die Freistellungsphase der Altersteilzeit bereits mit 62 Jahren und 5 Monaten. Die vorgesehenen gesetzlichen Neuerungen sollen noch vor der parlamentarischen Sommerpause im Plenum verabschiedet werden, damit sie zum 1. August 2015 in Kraft treten können.

„Es ist wichtig, dass der öffentliche Dienst in Bayern eine Vorbildfunktion für familienfreundliche Arbeitsbedingungen einnimmt“, betonte Thomas Huber.

Der CSU-Politiker verwies hierzu auf die Ergebnisse einer Arbeitsgruppe zum öffentlichen Dienst in Bayern, die auf Initiative des Bayerischen Ministerpräsidenten ins Leben gerufen worden war und die entsprechenden dienstrechtlichen Instrumente erarbeitet hatte. Die Attraktivität des öffentlichen Dienstes müsse erhalten und weiter gesteigert werden, befand auch Peter Meyer (FREIE WÄHLER). Er wies darauf hin, dass der Staat den Wettbewerb um die besten Köpfe mit finanziellen Mitteln nicht gewinnen könne und deshalb eben auf andere Pluspunkte und Anreize, wie Möglichkeiten der Flexibilisierung und Beurlaubung, setzen müsse. Auch Stefan Schuster (SPD) zeigte sich angetan von den geplanten Verbesserungen:

„Mir gefällt dieses Gesetz gut.“

Markus Ganserer (Bündnis 90/Die Grünen) lobte ebenfalls die neue Stoßrichtung, bat allerdings darum, die Auswirkungen der neuen Regelungen im Auge zu behalten, damit diese in den Dienststellen vor Ort nicht zu Lasten der anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gingen.

Einen Antrag der FREIEN WÄHLER, der darüber hinaus einen Anspruch auf Wohnraum- und/oder Telearbeit gesetzlich festschreiben wollte, lehnten die Mitglieder der CSU-Fraktion indes mehrheitlich gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen ab. Ausschussvorsitzende Ingrid Heckner (CSU) führte ins Feld, dass es hierzu bereits entsprechende Dienstvereinbarungen mit den Personalvertretern gibt. Eine gesetzliche Festschreibung würde das schlagkräftige Instrument der Dienstvereinbarungen schwächen und konterkarieren.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus den Ausschüssen v. 09.06.2015 (von Katja Helmö)

Redaktioneller Hinweis: Zum aktuellen Stand und zum Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens inkl. redaktioneller Beiträge und ggfls. Stellungnahmen vgl. hier.