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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Landtag: Gesundheitsausschuss diskutiert Neuordnung des Maßregelvollzugsgesetzes (BayMRVG)

9. Juni 2015 by Klaus Kohnen

Im Maßregelvollzug werden Straftäter untergebracht, die nach Meinung des Gerichts wegen ihrer psychischen Erkrankung oder Suchterkrankung eine Gefahr für die Allgemeinheit sind.

„Die Einrichtungen sind im Prinzip nichts anderes als stark geschützte Krankenhäuser“, erklärte der Vize-Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Bernhard Seidenath (CSU).

Da der Vollzug im Bayerischen Unterbringungsgesetz aktuell nur punktuell geregelt ist, verlangte das Bundesverfassungsgericht in den letzten Jahren verschiedene Neuregelungen – diesen will die Staatsregierung mit dem Bayerischen Maßregelvollzugsgesetz jetzt nachkommen.

Ziel des Gesundheitsausschusses und des federführenden Sozialausschusses ist es, den Vollzug detailliert auszugestalten:

„Gerade bei Beschränkungen von Freiheitsrechten bedarf es einer gesetzlichen Grundlage“, erläuterte Seidenath.

Derzeit sind in den 14 Einrichtungen im Freistaat rund 2500 Menschen untergebracht. Zukünftig wird eine bessere Balance zwischen dem Schutz der Bürger vor den kranken Straftätern und der Heilung der „untergebrachten Personen“ angestrebt – das Wort „Patienten“ lehnt die CSU ab.

Für eine Resozialisierung sollen sie besser auf ein Leben außerhalb der Forensik vorbereitet werden. Außerdem wird angestrebt, ihre Selbstbestimmungsrechte zu stärken, eine Lockerung des Vollzugs zu ermöglichen und die Disziplinarmaßnahmen zu konkretisieren. Darüber hinaus soll der Vollzug getrennt, der Datenschutz verbessert und die Organisation des Vollzugs durch mehr Mitarbeiter, bauliche Veränderungen sowie mehr Kontrollinstanzen gestärkt werden. Für Letzteres wird das Zentrum Bayern Familie und Soziales die Fachaufsicht übernehmen.

Die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Kathrin Sonnenholzner (SPD), freute sich einerseits über das Maßregelvollzugsgesetz:

„Ich bin froh, dass allen Bestrebungen der Privatisierung nicht nachgegeben wurde“, betonte sie.

Für Sonnenholzner ist es andererseits allerdings unverständlich, warum die Menschen nicht „Patienten“ genannt werden dürfen. Dies sei gerade bei der Therapie ein entscheidender Unterschied und würde Stigmatisierung vorbeugen.

Dr. Karl Vetter (FREIE WÄHLER) nannte den Gesetzesentwurf „überfällig“ und gleichzeitig „stark verbesserungswürdig“. Er forderte zu jeder Zeit die Gewährleistung ärztlicher Kontrollen und eine Neuregelung der Suizidprophylaxe. Nicht zuletzt müsse nach der Aufnahme „unverzüglich“ ein vorläufiger und nach sechs Wochen ein konkreter Behandlungsplan ausgearbeitet werden, der anschließend regelmäßig überarbeitet wird.

„Das schafft Rechtssicherheit“, so Vetter.

Kerstin Celina (Bündnis 90/Die Grünen) hat das Gefühl, die CSU distanziere sich von den Patienten. Für eine transparente Kontrolle verlangte sie ein Melderegister für Zwangsmaßnahmen, Beschwerdestellen, Patientenfürsprecher und ein besseres Qualitätsmanagement.

„Der aktuelle Gesetzesentwurf ist deutlich zu kurz gesprungen“, mahnte die Abgeordnete.

Die CSU lehnte allerdings alle Änderungen der Opposition ab und verabschiedete den Gesetzesentwurf in diesem Ausschuss gegen die Stimmen von FREIE WÄHLER und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der SPD mit ihrer Mehrheit.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus den Ausschüssen v. 09.06.2015 (von David Lohmann)

Redaktionelle Hinweise

Zum aktuellen Stand und zum Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens – inklusive redaktioneller Beiträge und ggfls. abgegebener Stellungnahmen – vgl. hier.

Zu Hintergründen und Unterscheidungen im Kontext „Unterbringung – Sicherungsverwahrung – Maßregelvollzug“ vgl. das entsprechende Dossier.

 

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Kategorie: Bayern, Gesetzgebung, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Justiz/ Rechtspflege, Kardinalthemen, Kommunales Schlagwörter: 17/4944, Maßregeln der Besserung und Sicherung, Strafrecht/Strafprozessrecht, Strafrechtliche Unterbringung, Unterbringung

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