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Staatskanzlei: Integrationsbeauftragter der Bayerischen Staatsregierung wird der Staatskanzlei zugeordnet

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Huber: „Asylpolitik auf lange Sicht wichtiger Schwerpunkt für Staatsregierung / Anbindung an Staatskanzlei stärkt ständigen direkten Draht zum Ministerpräsidenten“

Um die derzeit besonders großen Herausforderungen in der Asyl- und Flüchtlingspolitik möglichst optimal bewältigen zu können, wird der bisher im Sozialministerium angesiedelte Integrationsbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Landtagsabgeordneter Martin Neumeyer, künftig direkt an die Staatskanzlei angebunden. Der Ministerrat hat heute die dafür notwendige Änderung der Bekanntmachung über die Stellung des Integrationsbeauftragten beschlossen.

Staatskanzleiminister Dr. Marcel Huber betonte: „Bayern erlebt einen großen Zugang von Flüchtlingen, die wegen der Situation in ihren Heimatländern vorerst nicht zurückkehren können. Das stellt uns vor große Herausforderungen, insbesondere auch bei ihrer Integration. Gemeinsam mit den Kommunen brauchen wir schnelle und tragfähige Lösungen für die Zukunft Bayerns. Die Asyl- und Flüchtlingspolitik wird auf längere Sicht ein zentraler Schwerpunkt der Arbeit der Staatsregierung sein. Dem Integrationsbeauftragten kommt eine zentrale Bedeutung bei der Beratung der Staatsregierung zu. Seine Anbindung an die Staatskanzlei stärkt den ständigen direkten Draht zum Ministerpräsidenten.“

Der Integrationsbeauftragte der Staatsregierung wird jeweils für die Dauer einer Legislaturperiode vom Ministerpräsidenten berufen. Sein Aufgabenfeld ist die „Beratung und Unterstützung der Staatsregierung in Fragen der Integrations-, Asyl- und Flüchtlingspolitik“. Zudem ist er der persönliche Ansprechpartner für Bürgeranliegen.

„Als ‚Anwalt der Bürger‘ haben seine Meinung und Erfahrungen großes Gewicht für die Integrationspolitik der Staatsregierung. Bayern steht für seine Traditionen genauso wie für ein friedliches Miteinander von Kulturen, Religionen und Überzeugungen. Eine Gesellschaft kann nur funktionieren, wenn sich alle als Gemeinschaft verstehen“, so Staatsminister Huber.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 09.06.2015