Gesetzgebung

Staatskanzlei: Regionalisierte Werbung im nationalen Fernsehen

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Keine einvernehmliche Lösung mit Interessengruppen / Bayern wird rundfunkstaatsvertragliche Lösung mit dem Verbot der regionalisierten Werbung im nationalen Fernsehen unterstützen

Bei den im Anschluss an die letzte Ministerpräsidentenkonferenz geführten Gesprächen zur regionalisierten Werbung im nationalen Fernsehen mit den verschiedenen Interessengruppen in Bayern konnte keine einvernehmliche Lösung zum Ausgleich der unterschiedlichen Interessenlagen gefunden werden. Bayern wird deshalb entsprechend der bei der letzten Ministerpräsidentenkonferenz diskutierten Vorschläge mit allen Bundesländern gemeinsam eine rundfunkstaatsvertragliche Lösung mit dem Verbot der regionalisierten Werbung im nationalen Fernsehen unterstützen. Eine solche Regelung soll bereits im Rahmen des 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrages zum 1.1.2016 in Kraft treten.

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 09.06.2015

Redaktionelle Anmerkungen

Ein Verbot regionalisierter Werbung war im Wirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtags zuvor noch kontrovers diskutiert worden.

Fahrt aufgenommen hat die bundesweit geführte Diskussion durch ein Urteil des BVerwG v. 17.12.2014. Das BVerwG hatte entschieden, dass „Pro Sieben” regionalisierte Werbespots senden darf. Juristisch ging es dabei um die Frage, ob die Werbung Bestandteil des Programms ist (mit der Folge, dass keine regionalen Werbespots gesendet werden dürfen, da die Lizenz zur Veranstaltung des Fernsehprogramms nur die Veranstaltung eines bundesweiten Programms erfasst – so das VG Berlin) oder aber ob Gegenstand des rundfunkrechtlichen Lizenzierungserfordernisses nur die redaktionellen Programminhalte sind, nicht aber die Werbung (mit der Folge, dass die regionale Differenzierung möglich ist, da der Rundfunkstaatsvertrages keine einschränkenden Vorgaben zum Verbreitungsgebiet von Werbespots enthält – so das BVerwG).