Gesetzgebung

Landtag: Sozialausschuss begrüßt wachsenden Frauenanteil in Führungspositionen bei staatlichen Beteiligungsunternehmen

©pixelkorn - stock.adobe.com

Wie werden staatliche Aufsichtsratsmandate sowie Vorstands- und Geschäftsführerpositionen bei Beteiligungsunternehmen des Freistaats Bayern besetzt? Wie hoch ist hier der Anteil an Frauen? Und wie kann dieser Anteil nachhaltig und zeitnah erhöht werden? Diese drei Fragen standen im Mittelpunkt des Berichts der Staatsregierung am 11. Juni im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration.

Zunächst nannte Regierungsdirektorin Dr. Simone Gebhardt vom Bayerischen Finanzministerium einige Zahlen: Der Anteil von Frauen in Aufsichtsgremien lag zum Ende des vergangenen Jahres mit 21 von insgesamt 113 Mandaten bei rund 18,6 Prozent. Damit ist er verglichen mit rund 13,4 Prozent im Vorjahr und 12,9 Prozent im Jahr 2012 bereits erheblich gestiegen. Der Frauenanteil ist hier eine direkte Folge der Besetzungspraxis: In der Regel erfolgt die Besetzung der Mandate funktionsgebunden – das heißt, dass die Referatsleiter oder Referatsleiterinnen, in deren Fachbereich die Betreuung der jeweiligen Beteiligungen angesiedelt ist, auch in die entsprechenden Gremien entsandt werden. Eine Erhöhung des Frauenanteils in den Aufsichtsgremien, so Dr. Gebhardt, sei also oft nur durch eine Erhöhung des Frauenanteils bei der Besetzung der betroffenen Referatsleitungen zu erreichen – dann ergäbe sie sich sogar quasi von selbst. Seit einigen Jahren gleiche sich der Anteil männlicher und weiblicher Beschäftigter immer mehr aus, dies gelte aufgrund früherer Einstellungszahlen jedoch noch nicht für die Altersgruppe, die aus laufbahnrechtlichen Gründen für Führungspositionen in erster Linie infrage komme. Der Trend zu einem höheren Frauenanteil auch bei den Führungskräften sei jedoch unverkennbar.

Bei den Vorstands- und Geschäftsführerpositionen in Beteiligungen des Freistaats habe der Frauenanteil ebenfalls von rund 12,4 Prozent im Jahr 2012 auf knapp 15 Prozent zum Ende des vergangenen Jahres zugenommen. Künftig solle hier – im Rahmen der Einflussmöglichkeiten und bei entsprechender Eignung – noch mehr auf die Ansprache und Berücksichtigung von Frauen geachtet werden. Darüber hinaus werden nicht nur im Rahmen des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung von Männern und Frauen (BayGIG) in den betroffenen Betrieben Gleichstellungskonzepte erarbeitet; auch bei Mehrheitsbeteiligungen, in denen das BayGIG nicht unmittelbar anwendbar ist, wollen die staatlichen Vertreter in verantwortlichen Positionen auf die Erstellung solcher Gleichstellungskonzepte hinwirken oder bei kleineren Betrieben zumindest die Entwicklung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern aktiv verfolgen.

Der Bericht zeige, so Doris Rauscher (SPD), dass sich die Staatsregierung bemühe, ihrer Vorbildfunktion gerecht zu werden. „Die Zahlen belegen aber auch, dass hier noch Luft nach oben ist“ – wobei hier offenbar vieles der Systematik geschuldet sei. Eine Quote könne durchaus sinnvoll sein, das zeige das norwegische Beispiel: Dort habe sich der Frauenanteil nach Einführung der Quote von 9 auf 40 Prozent erhöht. Man würdige jedoch die Anstrengungen in die richtige Richtung.

Verena Osgyan (Bündnis 90/Die Grünen) stimmte dem im Großen und Ganzen zu: Man sei zwar zunächst geschockt von den Zahlen gewesen, sehe es aber positiv, dass Maßnahmen getroffen werden. Dass der Nachwuchs und damit die Veränderung noch ein wenig Zeit brauchen, sei ihnen bewusst. Allerdings stellte sie die uneingeschränkte Notwendigkeit der funktionsgebundenen Mandatsvergabe in Frage und lenkte den Blick ebenfalls auf die Quote und auf Norwegen als Beispiel für ihre Effektivität.

Eine Quote, antwortete Dr. Gebhardt, stieße in diesem Fall auf beamtenrechtliche Hindernisse. Allerdings sei beispielsweise die Quote auf Bundesebene mit so vielen Bedingungen verknüpft, dass die entsprechend bereinigten Zahlen hier auch ohne die feste Vorgabe erreichbar und teilweise – etwa bei den Aufsichtsmandaten, die vom Finanzministerium wahrgenommen werden – fast schon erreicht seien.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus den Ausschüssen v. 11.06.2015 (von Eva Spessa)