Gesetzgebung

Staatskanzlei: Zum Bundesrat am 12. Juni 2015

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Bundesratsminister Marcel Huber: Wiedereinführung der Verkehrsdatenspeicherung ist Erfolg für mehr innere Sicherheit / Klares Bekenntnis zu Ehe als Verbindung von Frau und Mann

Zur Wiedereinführung der Verkehrsdatenspeicherung (TOP 19)

Als längst überfällig bezeichnete Bayerns Bundesratsminister Dr. Marcel Huber den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Wiedereinführung der Verkehrsdatenspeicherung:

„Eine effektive Bekämpfung von schweren Straftaten wird ohne den Zugriff auf Telekommunikationsverbindungsdaten erheblich erschwert. Ob beim islamistischen Terrorismus, bei Kinderporno-ringen oder bei organisierter Kriminalität wie Wohnungseinbruchsdiebstahl durch internationale Banden: Die Verkehrsdatenspeicherung ist unverzichtbar, um Täter und Hintermänner zu identifizieren und weitere Straftaten zu verhindern. Staatsanwälte und Polizei müssen in Erfahrung bringen können, wer wann mit wem kommuniziert hat. Bayern hat sich hier endlich mit seiner langjährigen Forderung durchgesetzt. Die Wiedereinführung der Verkehrsdatenspeicherung ist ein Erfolg für mehr innere Sicherheit.“

Das Gesetz stellt einen Ausgleich zwischen den staatlichen Strafverfolgungsinteressen und dem Schutz der Daten der Bürger her und setzt so die Vorgaben von Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof grundrechtskonform um. Die Erhebung und Nutzung der Daten unterliegt engen rechtsstaatlichen Voraussetzungen. Unter anderem dürfen Strafverfolgungsbehörden nur mit richterlichem Beschluss auf die gespeicherten Verkehrsdaten zugreifen. Eine Speicherung der Daten ist nur in Deutschland und nur für die Dauer von 10 Wochen bzw. bei Standortdaten des Mobilfunks nur 4 Wochen lang möglich.

„Bei der Speicherfrist hätten wir uns einen längeren Zeitraum gewünscht. Insgesamt bringt das geplante Gesetz jedoch ganz wesentliche Verbesserungen gegenüber der jetzigen Rechtslage“, so der Minister.

[Redaktioneller Hinweis: Zur Entwicklung zum Thema „Vorratsdatenspeicherung“ vgl. hier.]

Zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (TOP 47)

Die Staatsregierung lehnt den Vorstoß einiger A-Länder zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ab.

„Wir leben in einer offenen und toleranten Gesellschaft, in der unterschiedliche Lebensentwürfe unsere Kultur und unser Zusammenleben prägen. Für Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder aus sonstigen Gründen ist bei uns kein Platz. Diese Vielfalt steht nicht im Widerspruch zu einem klaren Bekenntnis zu den traditionellen Werten unserer christlich-abendländisch geprägten Gesellschaft. Ehe bedeutet für uns nach wie vor die Verbindung von Frau und Mann. An diesem Grundsatz halten wir fest“, betonte Huber.

Der Minister unterstrich, dass auch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Wesensmerkmal einer Ehe im Sinne von Art. 6 Grundgesetz die Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner ist.

Gleichzeitig ist es nach den Worten von Bayerns Bundesratsminister selbstverständlich, allen Menschen, die füreinander einstehen wollen, eine rechtlich abgesicherte Form des Zusammenlebens zu ermöglichen. Mit dem Rechtsinstitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft haben gleichgeschlechtliche Partner bereits weitestgehend die gleichen Rechte wie Eheleute.

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 11.06.2015