Gesetzgebung

StMJ: Bayern im Bundesrat gegen rot-grüne Pläne zur Gleichsetzung von Ehe und gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaft

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Bausback: „Zum Abbau ungerechtfertigter Benachteiligungen nicht erforderlich! / Wahrung und Verteidigung der Grundwerte unserer Verfassung ist wesentlicher Teil verantwortungsvoller Rechtspolitik!“

Der Bundesrat befasst sich heute mit zwei Anträgen zur Einführung des Rechts zur Eheschließung auch für Personen gleichen Geschlechts. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback fordert in der Länderkammer, diese Anträge abzulehnen:

„Sie segeln unter der Flagge der vermeintlichen Beseitigung von Diskriminierungen und blenden auf diese Weise 15 Jahre Rechtspolitik einfach aus!“

Seit dem Jahr 2001 sei die eingetragene Lebenspartnerschaft nach und nach immer stärker an die Ehe angeglichen worden:

„Egal ob zum Beispiel beim Erbrecht, beim Beamtenrecht oder beim steuerrechtlichen Ehegattensplitting – Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben heute schon in nahezu allen wesentlichen Bereichen dieselben Rechte. Das ist auch richtig, denn: Überall dort, wo Menschen füreinander einstehen und verlässlich Verantwortung und Sorge füreinander tragen, ist es unsere Aufgabe, ihnen einen rechtlichen Rahmen und damit Schutz zu geben. Hierzu haben wir uns auch im Koalitionsvertrag bekannt und auf diesem Weg schreiten wir weiter voran!“, so Bausback.

Die vorliegenden Anträge zielten, so Bayerns Justizminister, demgegenüber auf etwas völlig anderes:

„Mit der „Ehe für alle“ sollen mit einem Federstrich Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaft gleichgesetzt werden. Das ist zum Abbau ungerechtfertigter Benachteiligung eingetragener Lebenspartnerschaften aber gar nicht notwendig und geht den entscheidenden Schritt zu weit! Denn: Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaft sind nicht dasselbe. Wir tun deshalb gut daran, beides auseinanderzuhalten, wie dies nach wie vor auch durch unser Grundgesetz gefordert wird.“

Bausback weiter: „Die Ehe ist das auf Dauer angelegte und staatlich beurkundete Zusammenleben von Mann und Frau und die Grundlage für Familien, in denen Kinder bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen. Das Institut der Ehe ist ein Wert an sich! Bei aller Achtung vor den Lebenswirklichkeiten in unserer Gesellschaft gilt es diesen Grundwert unserer Verfassung zu wahren und zu verteidigen – das ist wesentlicher Teil verantwortungsvoller Rechtspolitik!“

StMJ, Pressemitteilung v. 12.06.2015

Redaktionelle Hinweise

Zu den oben erwähnten Anträgen siehe TOP 47a und b der 934. Sitzung v. 12.06.2015.

Zum Gang und Stand des Gesetzgebungsverfahrens vgl. hier.

Übrigens: BayRVR liefert auch einen guten Überblick über die Gesetzgebung des Bundes: Zum einen durch den Bundestags-RSS-Feed auf der rechten Seitenleiste; vor allem aber durch die Begleitung des Bundesrats-Geschehens, vgl. hier (siehe Begriff „Bundesrat“ im Register).