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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StMJ: Bundesrat – Bayerns Justizminister Bausback zur Verkehrsdatenspeicherung

12. Juni 2015 by Klaus Kohnen

„Gesetzentwurf der Bundesregierung wichtiger Schritt in die richtige Richtung / Ich hätte mir für die Sicherheit der Menschen allerdings mehr gewünscht!“ / Berlins Justizsenator Heilmann: „Vorschläge des Bundes in einzelnen Punkten noch anpassen!“

Der Bundesrat berät heute den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verkehrsdatenspeicherung. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Bausback vor der Länderkammer:

„Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Bayern hat immer gefordert, die Verkehrsdatenspeicherung wieder einzuführen. Durch ihren Wegfall sind gefährliche Lücken bei der Strafverfolgung entstanden. Daher: Gut, dass es endlich vorangeht.“

Gleichzeitig wäre es, so Bausback, für die Sicherheit der Menschen wün­schenswert gewesen, wenn der Gesetzentwurf in einigen Punkten weiter ge­gangen wäre:

„Warum werden zum Beispiel ausgerechnet die Verkehrsdaten der E-Mail-Kommunikation von der Speicherplicht ausgenommen? Es ist doch jedem klar, dass heutzutage ein Großteil der Kommunikation – natürlich auch von Straftätern – über Email stattfindet. Warum sollen unsere Staatsanwälte etwa im Bereich von schwerem Cybercrime, schwerer Wirtschaftsdelikte und Menschenhandel weiter ohne Verkehrsdatenspeicherung auskommen müssen?“

Thomas Heilmann, Senator für Justiz und Verbraucherschutz in Berlin, plädiert ebenfalls dafür, den Gesetzesentwurf des Bundes anzupassen. Er fordert, dass die Voraussetzungen für Telefonabhören auch auf die Verkehrsdatenspeicherung angewandt werden:

„Der Vorschlag von Bundesjustizminister Maas schont etwa Verdächtige, die Kinderpornografie nutzen oder verbreiten. Immer wenn die Polizei ein Telefongespräch mithören darf, dann muss sie auch ermitteln dürfen, wo sich ein Täter aufgehalten hat und mit wem er telefoniert hat. Und genau das lässt sich auf der Basis der Verkehrsdatenspeicherung auf richterliche Anordnung hin feststellen.“

Bayerns Justizminister wendet sich abschließend an die Kritiker jeglicher Verkehrsdatenspeicherung:

„Bei der Verkehrsdatenspeicherung werden keine Inhalte gespeichert. Es geht zum Beispiel nicht darum, was gesprochen wurde, sondern nur um die Frage: Wer hat wann mit wem telefoniert. Diese Daten speichert nicht der Staat, sondern die Kommunikationsanbieter! Ein Datenzugriff durch Strafverfolgungsbehörden darf nur bei einem konkreten Verdacht für eine schwere Straftat und nach richterlicher Anordnung erfolgen. Wer vor diesem Hintergrund einem „Überwachungsstaat“ das Wort redet oder von dem „gläsernen Bürger“ spricht, führt die Menschen bewusst in die Irre!“

StMJ, Pressemitteilung v. 12.06.2015

Redaktionelle Hinweise

Zum Gesetzentwurf siehe TOP 19 der 934. Sitzung v. 12.06.2015.

Zum Gang und Stand des konkreten Gesetzgebungsverfahrens vgl. hier.

Zur Entwicklung beim Thema „Vorratsdatenspeicherung“ vgl. hier. Zu den Vorgaben des BVerfG vgl. insbesondere BVerfG, U. v. 02.03.2010, zu den Vorgaben des EuGH vgl. hier.

Übrigens: BayRVR liefert auch einen guten Überblick über die Gesetzgebung des Bundes: Zum einen durch den Bundestags-RSS-Feed auf der rechten Seitenleiste; vor allem aber durch die Begleitung des Bundesrats-Geschehens, vgl. hier (siehe Begriff „Bundesrat“ im Register).

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Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Gesetzgebung, Im Fokus, Justiz/ Rechtspflege, Polizei/ Sicherheit/ Ordnung, Verwaltung Schlagwörter: Einsatz- und Ermittlungsmethoden, Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten, Handlungsfelder, Prostitution/Menschenhandel, Strafrecht/Strafprozessrecht, Terrorismus/Extremismus, Terrorismus/Extremismus (Rechtsrahmen), Vorratsdatenspeicherung (Rechtsrahmen), Vorratsdatenspeicherung/Bestandsdatenauskunft

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