Gesetzgebung

Staatskanzlei: Bundesratsinitiative zur Regelung des Streikrechts in Bereichen der Daseinsvorsorge

©pixelkorn - stock.adobe.com

Arbeitsministerin Müller: „Streik darf in Bereichen der Daseinsvorsorge nur das letzte Mittel sein / Notwendig sind deshalb klare gesetzliche Regelungen zum Streikrecht in diesen Bereichen“

Der Ministerrat hat heute auf Vorschlag von Bayerns Arbeitsministerin Emilia Müller beschlossen, sich im Bundesrat für gesetzliche Regelungen zum Streikrecht in der Daseinsvorsorge einzusetzen.

„Die Streiks in Bereichen der Daseinsvorsorge treffen nicht nur die bestreikten Unternehmen und Einrichtungen, sondern auch und gerade die Bürgerinnen und Bürger, die auf Leistungen wie einen funktionierenden Eisenbahnverkehr oder eine zuverlässigen Postzustellung angewiesen sind. Ein Arbeitskampf darf hier nur das letzte Mittel sein. Er muss primär eine Auseinandersetzung zwischen den Tarifvertragsparteien bleiben und darf nicht die Allgemeinheit in Mithaftung nehmen“, so Müller.

Der Gesetzgeber hat bereits in vielen Bereichen die Sicherstellung der Daseinsvorsoge gesetzlich geregelt. Beim Streikrecht besteht bisher jedoch noch eine Lücke. Dies zeigen auch die aktuellen Tarifauseinandersetzungen. Zwar haben sich die Tarifvertragsparteien bei der Deutschen Bahn und der Lufthansa inzwischen zu Schlichtungen zusammengefunden. Dazu hat es aber neun Streikrunden bei der Deutschen Bahn und zwölf bei der Lufthansa bedurft; die Post wird aktuell unbefristet bestreikt.

„Deshalb muss im Dialog mit den Sozialpartnern geregelt werden, dass in Bereichen der Daseinsvorsorge besondere ‚Spielregeln‘ für einen Streik gelten. Dazu zählt vor allem, dass vorher die Möglichkeiten einer gütlichen Einigung in einem Schlichtungsverfahren ausgelotet werden müssen. Um der Bevölkerung Gelegenheit zu geben, sich auf einen Streik vorzubereiten, ist der Streik vier Tage vor seinem Beginn anzukündigen. Und schließlich müssen die Tarifpartner eine Mindestversorgungsvereinbarung schließen, in der Art und Umfang der Notdienstarbeiten während des Streiks festgelegt werden“, so Müller abschließend.

Die Vorschläge der Bayerischen Staatsregierung stehen im Einklang mit der vom Grundgesetz geschützten Koalitionsfreiheit. Das Streikrecht von Arbeitnehmern und ihren Gewerkschaften bleibt als wirkungsvolles Druckmittel uneingeschränkt erhalten.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 16.06.2015

Redaktioneller Hinweis: Vgl. auch die Meldung des StMAS v. 04.05.2015 (obligatorische Shclichtungsverfahren im Bereich der Daseinsvorsorge).