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Staatskanzlei: Kontrolldruck auf Geflügelgroßbetriebe wird deutlich erhöht / Spezialeinheit Lebensmittelsicherheit erhält neue Befugnisse

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Für den bestmöglichen Schutz der Verbraucher sollen in Bayern Geflügelgroßbetriebe zukünftig noch intensiver kontrolliert werden. Die Kontrollen sollen risiko- und anlassbezogen durchgeführt werden und sich weitgehend selbst finanzieren. Ein entsprechendes Kontrollkonzept mit einer Einbindung der Spezialeinheit Lebensmittelsicherheit hat das Kabinett heute beschlossen.

Dazu betonte die Bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf: „Die Sicherheit der Verbraucher steht an erster Stelle. Deswegen stellen wir das bestehende System der Kontrollen regelmäßig auf den Prüfstand. Wir werden die Kontrollen der Geflügelgroßbetriebe verstärken. Die Schlagkraft der Behörden wird auch bei diesen Betrieben gebündelt. Damit berücksichtigen wir die komplexen Strukturen dieser Betriebe noch stärker und die Kontrollen werden noch effektiver. Der Schutz der Verbraucher und Verbesserungen zum Wohl der Tiere gehen damit Hand in Hand. Gleichzeitig sorgen wir für die hohe Qualität der bayerischen Lebensmittel. Hohe Qualität ist das Herzstück des Feinkostladens Bayern.“

Die Kontrollen durch die Spezialeinheit erfolgen zusätzlich zu den regelmäßigen oder anlassbezogenen Kontrollen durch die Behörden vor Ort. Damit wird der Wirkungsbereich der Spezialeinheit deutlich ausgeweitet.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 16.06.2015