Aktuelles

StMWi: FilmFernsehFonds Bayern hat neue Film-Förderrichtlinien beschlossen

©pixelkorn - stock.adobe.com

Die FFF-Richtlinien setzen zukünftig neue Schwerpunkte. Die Richtlinien wurden nicht nur an das neue europäische Recht angepasst, sondern auch im Hinblick auf die neuen Herausforderungen des Film- und Gamesschaffens fortentwickelt.

Bayerns Medienministerin Ilse Aigner: „Mit den Änderungen setzen wir neue Akzente. Stärker im Zentrum steht zukünftig die Entwicklung neuer Inhalte und Formate.“

Im Bereich der Drehbuchförderung sind jetzt auch Produzenten, die Stoffe selber entwickelt haben oder deren Rechte sie erworben haben, antragsberechtigt. Dadurch wird ein Auseinanderfallen von Förderempfängern und Rechteinhabern verhindert. Die Höchstfördersumme in diesem Bereich steigt um 10 000 Euro auf 30 000 Euro. Zusätzlich können Treatments für dokumentarische Filme eingereicht werden.

Aigner weiter: „Erstmals ist in den Richtlinien die Möglichkeit verankert, mehrere Projekte gleichzeitig für die Projektentwicklungsförderung einzureichen.“

Durch das sogenannte ,Slate-Funding‘ kann die alltägliche Arbeit von Produktionsfirmen, die meistens mehrere Projekte gleichzeitig vorbereiten, weit besser unterstützt werden. Auch transmediale und innovative digitale Erzählformen können nun ebenfalls gefördert werden. Bei der Produktion von Kino- und Fernsehfilmen ist die Höchstfördersumme jeweils erhöht worden: 2 Millionen Euro kann nun eine Filmproduktion erhalten, 600 000 Euro die Produktion eines Fernsehfilms.

„Auch die Nachwuchsarbeit wird weiter ausgebaut. Hier können nun gezielt Animationsprojekte gefördert werden“, so die Medienministerin.

Für Anträge im Bereich des Sonderprogramms ,Internationale Koproduktionen‘ ist das beschleunigte Verfahren jetzt auch in den Richtlinien verankert. Produktionen mit einem hohen Gehalt an VFX (visual effects) können verstärkt gefördert werden. Im Bereich der Förderung von Games müssen Medienapplikationen mit interaktiven Inhalten nur noch einer der beiden zentralen Kriterien genügen und ,pädagogisch oder kulturell wertvoll‘ sein.

Der FilmFernsehFonds Bayern, in dem neben dem Freistaat Bayern öffentlich-rechtliche und private Fernsehanstalten zusammenwirken, hat die Aufgabe, eine quantitativ und qualitativ hochwertige Filmförderung in Bayern durchzuführen sowie zusätzliche Serviceleistungen für die Filmbranche anzubieten. Zu den Gesellschaftern gehören der Freistaat Bayern, die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM), der Bayerische Rundfunk, ZDF und die privaten Fernsehanbieter ProSiebenSat.1 und RTL.

StMWi, Pressemitteilung v. 16.06.2015