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StMELF: Bayerns Landwirte investieren ins Tierwohl

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Bayerns Landwirte setzen bei Investitionen zunehmend auf besonders tiergerechte Haltungsformen. Das zeigen erste Erfahrungen mit der neu konzipierten bayerischen Investitionsförderung, wie Landwirtschaftsminister Helmut Brunner jetzt in München mitteilte. Nach seinen Angaben wurden in der ersten von heuer drei Auswahlrunden für 234 Bauvorhaben, darunter 178 moderne Laufställe für Rinder, rund 30 Millionen Euro staatliche Zuschüsse bewilligt. Fast 90 Prozent der geplanten Investitionen erfüllen dem Minister zufolge die strengen Vorgaben der sogenannten „Premiumförderung“, die den Tieren besonders artgerechte Haltungsbedingungen bietet – etwa mit Auslauf im Freien oder deutlich mehr Bewegungs- und Liegekomfort im Stall. Für den Minister zeigt das Ergebnis, dass die Neuausrichtung der staatlichen Förderung goldrichtig war.

„Das Programm ist für unsere Bauern ausgesprochen attraktiv, weil es zeitgemäße Anreize für die Modernisierung der Betriebe bietet“, so Brunner.

Nach Aussage des Ministers wurde die Investitionsförderung gezielt auf Aspekte des Tierwohls ausgerichtet:

„Je tiergerechter die Haltung, desto höher der Zuschuss“, sagte Brunner.

Gefördert werden nach seinen Angaben generell nur Bauvorhaben, die über den gesetzlichen Vorgaben liegen. Dafür gibt es die „Basisförderung“, die bei 15 Prozent der Investitionskosten liegt. Wer noch mehr in Tiergerechtigkeit investiert, kann über die „Premiumförderung“ 35 Prozent Zuschüsse erhalten. Um die Umstellung von der Anbinde-Haltung bei Kühen in die tiergerechteren Laufställe voranzubringen, ist ein zusätzlicher Zuschlag von fünf Prozentpunkten möglich, so dass hier die Basisförderung 20 und die Premiumförderung 40 Prozent beträgt. Und um gezielt kleinere und mittlere Betriebe unterstützen zu können, hat der Minister Obergrenzen festlegen lassen: Die maximal möglichen Zuschussbeträge liegen bei 300.000 Euro. Insgesamt stehen für das Programm heuer 75 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung.

Weitere Informationen: Agrarinvestitionsförderprogramm (Antragsendtermin für die 3. Auswahlrunde: 12.10.2015).

StMELF, Pressemitteilung v. 17.06.2015