Gesetzgebung

StMBW: Minister Spaenle begrüßt Verständigung zwischen Hochschulpolitikern von Union und SPD zu Karrierewegen für wissenschaftlichen Nachwuchs

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Bayerns Wissenschaftsminister Dr. Ludwig Spaenle begrüßt die heute getroffene Vereinbarung zwischen Hochschulpolitikern von CDU/CSU und SPD zur Verbesserung der Situation und der Karrierewege für Nachwuchswissenschaftler.

Minister Spaenle: „Ich freue mich, dass auf Bundesebene Einigkeit darüber erzielt wurde, die Lebenssituation für Nachwuchswissenschaftler verbessern zu wollen und problematische Entwicklungen in der Befristungspraxis abzustellen. Damit beschreitet die Politik auf Bundesebene einen Weg, den Bayern bereits vorausgegangen ist. In Bayern wurde auf meine Initiative im März dieses Jahres eine Übereinkunft zu Arbeitsbedingungen für wissenschaftliche Mitarbeiter im Einvernehmen mit allen staatlichen Hochschulen getroffen. Diese dient den Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen, sichert Forschung und Lehre und zeigt Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern Perspektiven auf. Bayern ist es ein wichtiges Anliegen, Nachwuchswissenschaftler, aus denen sich die künftige Wissenschaftselite rekrutieren wird, adäquat zu fördern.“

Die im März vereinbarten „Grundsätze der staatlichen bayerischen Hochschulen zum Umgang mit Befristungen nach Wissenschaftszeitvertragsgesetz und zur Förderung von Karriereperspektiven“ (PDF, 35 KB) beinhalten u.a.:

  • die Ausrichtung der Gesamtbeschäftigungsdauer von jungen Menschen, die sich wissenschaftlich qualifizieren, am üblichen Zeitrahmen der entsprechenden Qualifikation, z.B. für eine Promotion von 2 bis 4 Jahren oder eine Habilitation von 4 bis 6 Jahren.
  • die Mindestbefristung bei einer Erstbeschäftigung von jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im Regelfall von einem Jahr,
  • eine Betreuungsvereinbarung zum Qualifikationsziel und der dafür notwendigen Arbeitszeit,
  • in der Regel mindestens eine Halbtagsstelle für Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, die sich weiterqualifizieren. So sind diese besser finanziell abgesichert.
  • im Regelfall keine Beschäftigung von Lehrkräften für besondere Aufgaben mehr nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz, sofern sie keine nennenswerte eigene Forschungstätigkeit ausüben.
  • eine Anpassung der Beschäftigungsdauer wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Drittmittelprojekten in der Regel an die Projektlaufzeit.
  • neue Unterstützungs- und Beratungsangebote für werdende Eltern bei Unterbrechungen ihrer Qualifikationsphase sowie
  • Beratungs- und Infoangebote für den wissenschaftlichen Nachwuchs.

Die Grundsätze werden nach drei Jahren evaluiert werden.

StMBW, Pressemitteilung v. 29.06.2015

Redaktioneller Hinweis: Vgl. auch die Anhörung zum Thema im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages vom 29.06.2015