Gesetzgebung

GVBl (7/2015): Bayerisches Gesetz zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes (BayAGBMG) verkündet

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Das Bayerische Gesetz zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes (BayAGBMG) vom 23.06.2015 wurde am 30.06.2015 verkündet (GVBl 7/2015, S. 178). Es tritt im Wesentlichen am 01.11.2015 in Kraft. Das Gesetz ersetzt das Meldegesetz (MeldeG), das mit Ablauf des 31.10.2015 ebenso außer Kraft tritt wie die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Meldewesen (DVMeldeG).

Darüber hinaus sind weitere Inkrafttretens- bzw. Außerkrafttretens-Zeitpunkte bestimmt.

Der Bayerische Landtag hatte das Gesetz mit Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf der Staatsregierung beschlossen.

Ass. iur. Klaus Kohnen

Redaktioneller Hinweis: Zum aktuellen Stand bzw. zum Gang des Gesetzgebungsverfahrens inklusive redaktioneller Beiträge und ggfls. Stellungnahmen vgl. hier. Insbesondere zur parlamentarischen Diskussion vgl. auch die Vorgangsmappe des Landtags (PDF).