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StMI: Fahrradtauglicher Ausbau von Betriebswegen an Bundeswasserstraßen

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Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat den fahrradtauglichen Ausbau von Betriebswegen an Bundeswasserstraßen neu geregelt und die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) beauftragt, das Antrags- und Umsetzungsverfahren neu festzulegen. Auf Antrag der Kommune übernimmt der Bund 50 Prozent der Kosten für den Ausbau eines Betriebsweges zum Radweg. Voraussetzung ist die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht durch die Kommune. Bei Interesse an einer Förderung wenden Sie sich bitte an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Robert-Schuman-Platz 1 in 5317 5 Bonn. Als Kontaktperson steht in der GDWS Herr Gerd Franke (E-Mail: gerd.franke@wsv.bund.de, Tel: 0251-2708440) zur Verfügung.

(c) StMI, Newsletter KIM (Kommunales aus dem Innenministerium) v. 30.06.2015