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StMI: Stellenverlagerung Bayerisches Polizeiverwaltungsamt

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Neue Aufgabe für das Bayerische Polizeiverwaltungsamt – Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zur Stellenverlagerung: Elf zusätzliche Mitarbeiter für neues Sachgebiet ‚Alkohol- und Verkehrsmesstechnik‘ – Stärkung des Standorts in Straubing

Das Bayerische Polizeiverwaltungsamt bekommt eine neue Aufgabe. Wie heute Bayerns Innenminister Joachim Herrmann bekannt gegeben hat, nimmt dort zum 1. Juli 2015 das neue Sachgebiet ‚Alkohol- und Verkehrsmesstechnik‘ seinen Dienstbetrieb auf.

„Dafür bekommt das Polizeiverwaltungsamt elf zusätzliche Mitarbeiter“, erläuterte Herrmann. „Das ist eine klare Stärkung des Standorts in Straubing und fachlich eine sinnvolle Zusammenlegung.“

Laut Herrmann erfolgen zukünftig die Beschaffung digitaler Verkehrsmesstechnik und ihre Anbindung an die EDV-Verfahren der Bayerischen Polizei aus einer Hand.

Die bayernweite Beschaffung von Verkehrsmesstechnik wird damit vom Polizeipräsidium München nach Straubing verlagert. Die neuen Mitarbeiter wurden bereits bei den Münchner Kollegen intensiv eingearbeitet. Außerdem haben sie erfolgreich mehrere Schulungen beim Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei und bei Herstellerfirmen abgelegt. Ein Schwerpunkt der neuen Tätigkeit ist die zentrale Eichvorbereitung der Verkehrsmesstechnik der Bayerischen Polizei.

Das Bayerische Polizeiverwaltungsamt ist die zentrale Behörde des Freistaats Bayern, wenn es um die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten geht, die im Straßenverkehr begangen werden. Die insgesamt rund 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes sind in verschiedenen Abteilungen tätig. Dazu zählen insbesondere die ‚Zentrale VOWi-Stelle‘ in Straubing, bei der die Verwarnungs- und Anhörungsverfahren abgewickelt werden, und die ‚Zentrale Bußgeldstelle‘ in Viechtach, die Bußgeldbescheide an Verkehrssünder erstellt und verschickt. Beispielsweise hat das Bayerische Polizeiverwaltungsamt 2014 rund 35.000 Fahrverbote aufgrund von Geschwindigkeitsverstößen verhängt.

StMI, Pressemitteilung v. 30.06.2015