• Startseite
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wissenschaftlicher Beirat
  • Für Autor/innen
  • Register

Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

Das Portal zum öffentlichen Recht und zur öffentlichen Verwaltung im Freistaat Bayern

  • Gesetzgebung
    • Bayern
    • Bund (Positionen des Freistaats)
    • Europa (Positionen des Freistaats)
  • Verwaltung
  • Rechtsprechung
    • Europa (EuGH, EGMR)
    • Bund (BVerfG, BVerwG, BAG, BFH, BGH, BSG)
    • BayVerfGH
    • BayVGH & VG
    • Sonstige
  • Rechtsentwicklung
    • Abgabenrecht
    • Ausländer-/ Asylrecht
    • Bau/ Boden/ Planung
    • Hochschulrecht
    • Kommunalrecht
    • Öffentlicher Dienst
    • Parlaments-/ Wahl-/ Parteienrecht
    • Polizei-/ Ordnungs-/ Wohnrecht
      • Brand-/ Katastrophenschutz/ Rettungsdienst
      • Gesundheit/ Hygiene/ Lebens-/ Arzneimittel
      • Lotterierecht
      • Personenordnungs-/ Datenschutzrecht
      • Polizei-/ Sicherheitsrecht
      • Verkehrsrecht
      • Wohnrecht (inkl. Wohngeldrecht)
    • Presse-/ Rundfunk-/ Medienrecht
    • Schulrecht
    • Sozial-/ Jugendschutz-/ Kindergartenrecht
    • Staats-/ Verfassungsrecht
    • Straßen- und Wegerecht
    • Umweltrecht
      • Abfallbeseitigungsrecht
      • Immissionsschutzrecht
      • Natur-/ Landschafts-/ Artenschutz
      • Wasserrecht
    • Wirtschafts-/ Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Im Fokus
    • Bauen/ Wohnen/ Verkehr
    • Bildung/ Forschung/ Kultur
      • Kultur/ Kirche/ Religion
      • Schulen
      • Universitäten/ Hochschulen
    • Justiz/ Rechtspflege
    • Kardinalthemen
      • Demografie/ Integration
      • Familie, Kinder & Jugend
      • Finanzen/ Abgaben/ Steuern
      • Gesundheit/ Soziales
      • Klima/ Natur/ Umwelt
    • Kommunales
    • Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr
    • Personalien
    • Polizei/ Sicherheit/ Ordnung
    • Presse/ Rundfunk/ Medien
  • Blog
    • Landesanwaltschaft
    • Gesetzgebung
    • Rechtsprechung
    • Rezensionen
    • Varia
  • In eigener Sache

StMGP: Huml lässt beim Gesundheitsfonds nicht locker – Bayerns Gesundheitsministerin gibt weiteres Gutachten in Auftrag

1. Juli 2015 by Klaus Kohnen

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml hat ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben, um eine Entlastung des Freistaats beim Gesundheitsfonds zu erreichen. Huml betonte am Mittwoch:

„Die Benachteiligungen für die in Bayern tätigen Krankenkassen und deren Versicherte müssen endlich abgebaut werden. Das neue Gutachten soll für mehr Transparenz sorgen.“

Die Ministerin fügte hinzu: „Es ist wichtig, die gegenwärtige Verteilungsungerechtigkeit besser als bisher darzustellen. In dem Gutachten sollen auch die aktuellen Entwicklungen durch die seit Anfang 2015 geltenden Finanzierungsregelungen berücksichtigt werden. Durch das GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz wurden diese wesentlich verändert: insbesondere haben die Krankenkassen seitdem wieder mehr Beitragsautonomie. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen mit unterschiedlichen und teilweise steigenden Zusatzbeiträgen setze ich darauf, dass wir bis zum Jahresende noch mehr Klarheit haben!“

Mit dem Gutachten beauftragt wurde Professor Volker Ulrich von der Universität Bayreuth. Es soll unter Beteiligung von Professor Eberhard Wille von der Universität Mannheim und von Professor Gregor Thüsing von der Universität Bonn erstellt werden.

Fest steht bereits, dass in Bayern tätige Krankenkassen und damit mittelbar die bayerischen Versicherten durch die derzeitige Ausgestaltung des Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) benachteiligt werden.

Huml unterstrich: „Die Einführung eines Regionalfaktors im Morbi-RSA ist dringend erforderlich. Das jetzige System ermöglicht bestimmten Regionalkassen seit Jahresbeginn ein regelrechtes Beitrags-Dumping, während einzelne Krankenkassen aktuell zum 1.7.2015 ihren Zusatzbeitragssatz erhöhen müssen.“

Ein bereits im vergangenen Jahr vorgelegtes Gutachten hatte unter anderem belegt, dass aus Bayern seit der Einführung des Gesundheitsfonds zunehmend Versichertengelder in andere Bundesländer abfließen. Demzufolge gingen den bayerischen Beitragszahlern durch die Umverteilungsmechanismen in der Gesetzlichen Krankenversicherung 2,16 Milliarden Euro allein im Jahr 2011 verloren.

In Bayern liegen wesentliche Leistungsausgaben der Krankenkassen pro Versicherten sogar unter dem Bundesdurchschnitt. Dafür ausschlaggebend sind vergleichsweise niedrigere Ausgaben für stationäre Behandlungen und Arzneimittel. Die Zuweisungen reichen dennoch nicht aus, um die bayerische Versorgungsinfrastruktur nachhaltig zu finanzieren. Das erste Gutachten zeigte auch, dass Krankenkassen vom Gesundheitsfonds zu wenig Mittel erhalten, um ihre Leistungsausgaben für bayerische Versicherte zu decken.

Huml betonte: „Schon in den ersten drei Jahren des Gesundheitsfonds hat sich bei den Leistungsausgaben in Bayern eine Deckungslücke von rund 990 Millionen Euro aufsummiert. Das gefährdet den Bestand und die Entwicklung unserer Versorgungs-Infrastruktur. Ich werde mich auch künftig intensiv dafür einsetzen, dass die Benachteiligung Bayerns im Gesundheitswesen ein Ende hat!“

StMGP, Pressemitteilung v. 01.07.2015

Redaktioneller Hinweis: Zur Entwicklung beim Thema „Gesundheitsfonds“ vgl. auch hier.

Ähnliche Beiträge

Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Finanzen/ Abgaben/ Steuern, Gesetzgebung, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Kardinalthemen, Verwaltung Schlagwörter: Finanzausgleich, Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), Gesundheitsfonds, Morbi-RSA, Sozialgesetzbuch (SGB)

Neueste redaktionelle (Gast-)Beiträge

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Urt. v. 23.04.2019 - 5 C 2.18 / Weitere Schlagworte: Angelegenheiten der Fürsorge von Oberlandesanwältin Beate Simmerlein, Landesanwaltschaft … Weiterlesen

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Beschl. v. 14.03.2019 - 2 VR 5.18 / Weitere Schlagworte: Dienstunfähigkeit; gesetzliche Vermutungsregel; Zurruhesetzungsverfahren; behördliche … Weiterlesen

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Urt. v. 30.04.2019 - 22 BV 18.842 / Landesrechtliche Normen: BayBO mitgeteilt von Oberlandesanwalt Dr. Magnus Riedl, Landesanwaltschaft Bayern … Weiterlesen

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Beschl. v. 14.03.2019 - 10 ZB 18.2388 / Weitere Schlagworte: (Ausdrücklicher oder konkludenter) Verzicht auf Ausweisungsgründe / zurechenbarer … Weiterlesen

Weitere (Gast-)Beiträge (vgl. auch Kategorie "Blog" im Menü oben)

Gesetzgebung Freistaat Bayern

Bayerischer Landtag: Nächstes Plenum (47.) 13. Mai 2020

BayRVR auf Twitter (@BayRVR)

Meine Tweets

Recherche nach Monaten

Recherche nach Datum

Juli 2015
M D M D F S S
 12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  
« Jun   Aug »

Copyright © 2021 · News Pro Theme on Genesis Framework · WordPress · Log in

Diese Webseite verwendet Cookies und Webanalyse-Tools. Wenn Sie durch dieses Internetangebot surfen, erklären Sie sich hiermit einverstanden. Weitere Informationen und Widerspruchsmöglichkeiten finden Sie in der Rubrik „Datenschutz“.OK