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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Bayerischer Bezirketag: Vollversammlung in Amberg – Präsident Mederer: „Menschen mit Behinderung aus der Sozialhilfe herausholen“

2. Juli 2015 by Klaus Kohnen

In Amberg ist der Bayerische Bezirketag zu seiner Vollversammlung zusammengekommen. Unter dem Leitgedanken „Teilhaben – Teil sein – Erwartungen an ein Bundesteilhabegesetz“ beraten die Delegierten heute und morgen über die Reform der Eingliederungshilfe. In deren Mittelpunkt steht ein Bundesteilhabegesetz. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen aus der Finanzierung der Sozialhilfe herauszunehmen. Der Präsident des Bayerischen Bezirketags, Josef Mederer, betonte in seinem Tätigkeitsbericht, dass nach Überzeugung der Bezirke ein Mensch mit Behinderung in Zukunft kein Fall mehr für die Sozialhilfe sein dürfe. Vielmehr müsse es darum gehen, den Betroffenen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zur ermöglichen, mit dessen Hilfe sie in der Gesellschaft integriert seien. Zudem, so Mederer, müsse ein Bundesteilhabegesetz zu einer deutlichen Entlastung der Kommunen bei den Ausgaben der Eingliederungshilfe beitragen. Der Vorstoß von Bundesfinanzminister Schäuble, die vorgesehene kommunale Entlastung von fünf Milliarden Euro ab dem Jahre 2018 nicht mehr mit dem Bundesleistungsgesetz zu verbinden, sondern unmittelbar die Kommunen im Bereich von Hartz IV finanziellzu entlasten, helfe niemand und führe auf einen Holzweg.

„Denn dadurch würden Bund und Länder das ambitionierte Ziel eines modernen Teilhabenrechtes für Menschen mit Behinderung aufgeben. Das können wir als Bezirke und Bezirketag so nicht mittragen, denn ein Verschieben von Geldmitteln löst keine Probleme“, rief Mederer den Delegierten in Amberg zu.

Um die Forderungen und Positionen der Bezirke zum Bundesteilhabegesetz noch einmal zu bekräftigen, verabschiedete die Vollversammlung ein Eckpunkte-Papier, indem noch einmal die wesentlichen Forderungen der dritten kommunalen Ebene an dieses Bundesgesetz formuliert wurden.

Im Verlauf seines Rechenschaftsberichtes ging der Präsident im Blick auf das aktuelle Thema der schulischen Inklusion auf die Herausforderung der Schulbegleitung ein. Das mehrfach vorgetragene Angebot des Bayerischen Bezirketags, die Schulbegleitung inhaltlich und gegebenenfalls auch finanziell gemeinsam neu zu regeln, sei vom Bayerischen Kultusministerium bislang nicht im Sinne der dritten kommunalen Ebene aufgegriffen worden. Besonders problematisch sei dabei neben der hohen Zahl von Schulbegleitern in Regelschulen –derzeit sind es über 1.000 – die Zahl derer in Förderschulen. Mittlerweile seien es hier über 2.000 Schulbegleiter in einem Schultyp, der von sich aus bereits auf die Bedürfnisse von Kindern mit Behinderung ausgelegt sei. Ferner, so Mederer, bereite die Wahlfreiheit zwischen Regel- und Förderschulen den Bezirken Sorge. Denn diese machen nur Sinn, wenn die Förderschulen ebenso attraktive Angebote vorlegen können wie die Regelschulen. Mederer nannte die Personalausstattung der Förderschulen „desolat“. Deshalb forderte er in Amberg erneut nachdrückliche Verbesserungen bei der Ausstattung dieser Schulen.

Als einen Erfolg wertete der Präsident des Bayerischen Bezirketags die Initiativen der dritten kommunalen Ebene für das neue Maßregelvollzugsgesetz [red. Hinweis: vgl. hier], das zum 1. August dieses Jahres im Freistaat in Kraft tritt. Darin wird nun der Maßregelvollzug in den psychiatrisch-forensischen Einrichtungen neu geregelt.

„Was hier jetzt gesetzlich verankert sein wird, hilft den Ärzten, Pflegekräften, Therapeuten, aber auch den forensischen Patienten im Alltag, weil es in allen wesentlichen Bereichen der Unterbringung, Behandlung und Betreuung klare gesetzliche Vorgaben macht“, erklärte Mederer.

Besonders freue ihn in diesem Zusammenhang, dass es gelungen sei, auch die Forensischen Ambulanzen in das neue Gesetz einzubringen.

„Das ist maßgeblich unserer Hartnäckigkeit in der Sache zu verdanken, dass wir das geschafft haben“, fasste Mederer zusammen.

Zum Ausklang des ersten Tages wird heute der soeben in das Amt berufene Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, Johannes Hintersberger, zu einem Festvortrag im Namen der Bayerischen Staatsregierung erwartet. Der morgige zweite Tag widmet sich dann ganz dem Tagungsthema zum Bundesteilhabegesetz. Auf einer Podiumsdiskussion werden sich dabei Vertreter der freien Wohlfahrtsverbände sowie die Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, Irmgard Badura, mit den Anliegen und Erwartungen an dieses neue Gesetz befassen.

Bayerischer Bezirketag, Pressemitteilung v. 02.07.2015

Redaktioneller Hinweis: Vgl. auch das Dossier „Unterbringung – Sicherungsverwahrung – Maßregelvollzug“.

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Kategorie: Bayern, Bildung/ Forschung/ Kultur, Bund (Positionen des Freistaats), Finanzen/ Abgaben/ Steuern, Gesetzgebung, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales, Schulen Schlagwörter: 17/4944, Bayerischer Bezirketag, Bundesteilhabegesetz, Inklusion, Maßregeln der Besserung und Sicherung, Strafrechtliche Unterbringung, Unterbringung

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