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StMFLH: Rekord beim kommunalen Finanzausgleich – Kommunen erhalten 8,4 Milliarden Euro

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Reform der Schlüsselzuweisungen: Verbesserungen für strukturschwache Kommunen // gerechtere Erfassung der Einnahmen // Berücksichtigung sozial- und bildungspolitischer Aspekte

Finanzminister Dr. Markus Söder und die kommunalen Spitzenverbände haben sich auf ein Rekordhoch beim kommunalen Finanzausgleich 2016 geeinigt.

„Unsere Kommunen erhalten dieses Jahr 8,4 Milliarden Euro“, verkündete Söder in München. „Außerdem bringt die nun erreichte Reform mehr Gerechtigkeit in das System der Schlüsselzuweisungen. Wir stärken damit den ländlichen Raum mit spürbaren Verbesserungen für strukturschwache Gemeinden durch höhere Stabilitätshilfen und Umverteilung“, so Söder weiter.

FAG-Verbesserungen

Das Verhandlungsergebnis bedeutet ein Plus von 160,7 Millionen Euro im Vergleich zu 2015 (plus 1,9 Prozent). Die Stabilisierungshilfen als Unterstützung für besonders finanzschwache, sparwillige Gemeinden werden erneut um 30 Millionen Euro auf 150 Millionen Euro angehoben (plus 25 Prozent). Die Investitionspauschalen werden ebenfalls um 30 Millionen Euro auf 406 Millionen Euro angehoben (plus acht Prozent). Die Zuweisungen für die Schülerbeförderung steigen um zwei Millionen Euro auf 316 Millionen Euro. Die Schlüsselzuweisungen erhöhen sich 2016 um 63 Millionen Euro, so dass in der Summe 3,2 Milliarden Euro hierfür zur Verfügung stehen.

Reform der Schlüsselzuweisungen

Neben den absoluten Zahlen wurde auch eine neue Systematik der Schlüsselzuweisungen, der größten Einzelleistung im kommunalen Finanzausgleich, verabschiedet. So werden künftig Steuereinnahmen aus der Grund- und Gewerbesteuer in höherem Umfang berücksichtigt als bisher. Im Ergebnis kommt das vor allem strukturschwachen Gemeinden mit geringeren eigenen Einnahmen zugute. Erstmals werden außerdem auch Aufwendungen der Gemeinden im Zusammenhang mit Kindertageseinrichtungen berücksichtigt. Gemeinden mit vielen Kindern in Tageseinrichtungen erhalten so eine stärkere finanzielle Unterstützung des Freistaats. Der bisherige Sozialansatz wird moderner und gerechter ausgestaltet: die bisherige Berechnung beruht auf tatsächlichen Kosten, ist kompliziert und fehleranfällig. Jetzt wird auf ein objektives Kriterium, nämlich die Zahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften umgestellt.

Verhandelt hat der Finanzminister mit dem Bayerischen Gemeindetag, dem Bayerischen Städtetag, dem Bayerischen Landkreistag und dem Bayerischen Bezirketag in Anwesenheit des Vorsitzendes des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags, Herr MdL Peter Winter, und des Staatssekretärs des Inneren, für Bau und Verkehr, Herr MdL Gerhard Eck.

StMFLH, Pressemitteilung v. 02.07.2015