Der Bayerische Landtag hat auf seiner 49. Plenarsitzung am 08.07.2015 o.g. Gesetz beschlossen und dabei dem Gesetzentwurf der Staatsregierung mit Änderungen zugestimmt. Es wurden die Änderungen beschlossen, die der federführende Ausschuss bzw. der endberatende Ausschuss in der Beschlussempfehlung mit Bericht formuliert hatte.
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Redaktionelle Hinweise
Zum aktuellen Stand bzw. zum Gang des Gesetzgebungsverfahrens inklusive redaktioneller Beiträge und ggfls. Stellungnahmen vgl. hier. Zur Vorgangsmappe des Landtags mit amtlichen Dokumenten und Plenarprotokoll: siehe hier (PDF).