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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Landtag: Plenum – Landtag verabschiedet neues Maßregelvollzugsgesetz

8. Juli 2015 by Klaus Kohnen

Mit den Stimmen der CSU hat der Bayerische Landtag ein Maßregelvollzugsgesetz verabschiedet. Im Maßregelvollzug werden Straftäter untergebracht, die nach Meinung des Gerichts wegen ihrer psychischen Erkrankung oder Suchterkrankung eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen. Da der Maßregelvollzug im Bayerischen Unterbringungsgesetz bislang nur punktuell geregelt war, hat das Bundesverfassungsgericht in den Jahren 2011 und 2012 für den Maßregelvollzug in den Bundesländern eine eigene gesetzliche Grundlage gefordert [red. Hinweis: vgl. diesbezüglich hier unter „Grund für die Gesetzesinitiative“]. Dem ist der Landtag jetzt nachgekommen.

Die Staatsregierung habe ein „modernes, richtungsweisendes Gesetz“ vorgelegt, erklärte Staatssekreträr Johannes Hintersberger (CSU) aus dem Bayerischem Sozialministerium. Es sichere den Untergebrachten erstmalig den gesetzlichen Anspruch auf eine gute Therapiequalität, einen menschlichen Maßregelvollzug und auch die Möglichkeit der Resozialisierung. Der Gesetzentwurf gehe auf die unterschiedlichen Bedürfnisse einzelner Gruppen ein, zum Beispiel Schwangerer, Eltern von jungen Kindern und Jugendlichen. Gleichzeitig biete er bestmöglichen Schutz für die Bevölkerung und Transparenz, was die Zwangsmaßnahmen angeht. Dies liege nicht nur im Interesse der Untergebrachten, sondern auch im Interesse der Mitarbeiter. Diese hätten nun eine klare rechtliche Grundlage für Zwangsmaßnahmen und auch für die Besuche von Angehörigen. Die Fachaufsicht über den Maßregelvollzug liege künftig beim Zentrum Bayern Familie und Soziales, das auch präventiv und beratend tätig sein werde. Zudem entständen an den 14 bayerischen Maßregelvollzugseinrichtungen sogenannte Maßregelvollzugsbeiräte.

„Dies wird vor Ort die Transparenz erhöhen“, so Hintersberger.

Bislang „Dunkelkammer des Rechts“

Franz Schindler (SPD) erklärte, dieses Gesetz sei in Bayern seit langem überfällig. Bislang sei der Maßregelvollzug im Freistaat eine „Dunkelkammer des Rechts“ gewesen. Das neue Gesetz mache diese Dunkelkammer nun heller, aber beseitige sie nicht. Viele Verbände kritisierten, der Entwurf orientiere sich zu stark an der derzeitigen Praxis und unterscheide zu wenig zwischen Maßregel- und Strafvollzug.

„Der Bayerische Richterverein hat darauf hingewiesen: eine untergebrachte Person ist eben gerade nicht bestraft worden“, so Schindler.

Er bedauerte, dass die Regierungsfraktion den SPD-Vorschlag nicht aufgegriffen habe, im Gesetzestext von „Patienten“ statt von „untergebrachten Personen“ zu sprechen. Außerdem liege der Schwerpunkt des Gesetzes auf dem Schutz der Allgemeinheit; der Heilung des Betroffenen komme keine gleichrangige Rolle zu.

Joachim Unterländer (CSU) hob hervor, dass das neue Gesetz der zwischenzeitlich diskutierten Privatisierung von Maßregelvollzugseinrichtungen einen Riegel vorschiebe. Zudem wies er die Kritik zurück, es gebe keine Balance zwischen Therapieangebot für die Betroffenen und dem Schutz der Bevölkerung.

„Der Maßregelvollzug hat wie Strafvollzug das Ziel, Inhaftierte wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Gleichzeitig muss die Allgemeinheit vor ihnen geschützt werden.“

Was die Zwangsmaßnahmen angeht, dürften die Mitarbeiter in den Einrichtungen „nicht unter Generalverdacht gestellt werden“.

Florian Streibl (FREIE WÄHLER) bedauerte, dass „viele gute Vorschläge aus der Opposition nicht berücksichtigt wurden“. Vor allem die Dokumentationspflicht habe den FREIEN WÄHLERN am Herzen gelegen:

„Nicht wegen eines Generalverdachts, sondern damit man später bei Zwangsmaßnahmen nachvollziehen kann, was passiert ist.“

Dazu gehöre die Einrichtung einer Ombudsstelle auf Landesebene, die dem Landtag berichtspflichtig ist.

Auch Kerstin Celina (Bündnis 90/Die Grünen) begrüßte die neue gesetzliche Grundlage. Sie treffe allerdings „nur die notwendigstens Regelungen“. Es fehlten ausreichende Vorschriften zum individuellen Therapieangebot und zur Qualitätssicherung, zu unabhängigen Beschwerdestellen und zu unangemeldeten Besucherkommissionen. Auch enthalte der Gesetzesentwurf keine klaren Regelungen, bis wann ein Behandlungsplan aufgestellt werden muss.

„Warum sperren Sie sich so vehement dagegen, ein Melderegister für Zwangsmaßnahmen durchzuführen?“, fragte Celina die CSU-Fraktion.

Erst durch Verstecken und Verschweigen würden Skandale möglich.

Petra Guttenberger (CSU) wies darauf hin, dass Zwangsmaßnamen künftig stets unter dem Vorbehalt einer richterlichen Überprüfung stehen.

„So wird die bisherige Lage objektiv verbessert.“

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus dem Plenum (von Jan Dermietzel)

Redaktionelle Hinweise

Zum aktuellen Stand bzw. Gang des Verfahrens: vgl. hier (inkl. redaktioneller Beiträge und ggfls. Stellungnahmen) bzw. hier (Vorgangsmappe des Landtags, PDF).

Vgl. auch das Dossier „Unterbringung – Sicherungsverwahrung – Maßregelvollzug“.

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Kategorie: Bayern, Gesetzgebung, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Justiz/ Rechtspflege, Kardinalthemen, Kommunales Schlagwörter: 17/4944, Maßregeln der Besserung und Sicherung, Strafrecht/Strafprozessrecht, Strafrechtliche Unterbringung, Unterbringung

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