Gesetzgebung

StMAS: Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz (BayMRVG) verabschiedet

©pixelkorn - stock.adobe.com

Sozialministerin Müller: „Sicherheit und Qualität des Maßregelvollzugs werden in Bayern durch ein modernes Gesetz gewährleistet“

Der Bayerische Landtag hat heute den Gesetzentwurf der Staatsregierung über den Vollzug der Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie der einstweiligen Unterbringung (Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz) abschließend beraten und verabschiedet.

„Die Rechte und Pflichten der im Maßregelvollzug untergebrachten Personen stehen nun auf einem sicheren und transparenten rechtlichen Fundament. Mit dem Gesetz gewährleisten wir einen modernen Maßregelvollzug: Zum einen legen wir großen Wert auf einen bestmöglichen Schutz der Bevölkerung, zum anderen stellen wir für die betroffenen Patientinnen und Patienten eine hohe Qualität der Therapie, einen menschlichen Umgang und die Aussicht auf Resozialisierung sicher“, so Bayerns Sozialministerin Emilia Müller.

Ein Kernelement des Gesetzes ist die Sicherung der Qualität der Maßregelvollzugseinrichtungen. Als Ansprechpartner vor Ort sollen hierzu Maßregelvollzugsbeiräte eingerichtet werden, die mit ihrer beratenden Tätigkeit zum Ausgleich von Interessen und zur Transparenz in den Einrichtungen beitragen. Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) wird als neue Fachaufsichtsbehörde über den Maßregelvollzug in Bayern künftig auch präventiv und beratend tätig werden, damit Mängel frühzeitig erkannt und abgestellt werden. Für seine Aufgaben im Bereich des Maßregelvollzugs wird das ZBFS einen neuen Standort in Nördlingen bekommen.

Das Bayerische Maßregelvollzugsgesetz wird am 1. August 2015 in Kraft treten.

StMAS, Pressemitteilung v. 08.07.2015

Redaktionelle Hinweise

Zum aktuellen Stand bzw. zum Gang des Gesetzgebungsverfahrens inklusive redaktioneller Beiträge und ggfls. Stellungnahmen vgl. hier.

Vgl. auch das Dossier „Unterbringung – Sicherungsverwahrung – Maßregelvollzug“.