Gesetzgebung

Bayerischer Bezirketag: Neues Maßregelvollzugs-Gesetz tritt am 1. August 2015 in Kraft – Bezirketag-Präsident Josef Mederer: „Die Einbindung der forensischen Ambulanzen ist ein ganz besonderer Erfolg“

©pixelkorn - stock.adobe.com

Der Präsident des Bayerischen Bezirketags, Josef Mederer, hat noch einmal mit Nachdruck das gestern im Bayerischen Landtag verabschiedete neue Maßregelvollzugs-Gesetz begrüßt, das zum 1. August 2015 im Freistaat in Kraft tritt.

„Das neue Gesetz bietet endlich allen betroffenen Patienten, Ärzten, Pflegekräften, Therapeuten und Betreuern ein Höchstmaß an Rechtssicherheit im klinischen und ambulant-forensischen Alltag. Besonders begrüßen wir als Bezirketag, dass es uns gelungen ist, auch unsere wichtigen forensischen Ambulanzen in die neuen gesetzlichen Regelungen einzubinden.“

Zudem, so Mederer, schaffe das neue Gesetz ein notweniges Maß an mehr Transparenz im Maßregelvollzug. Darüber hinaus werde nunmehr neben der Einführung von Qualitätsstandards auch die sogenannte Erheblichkeits-Schwelle angehoben. Das bedeute, so der Bezirketagspräsident, dass in Zukunft nur noch bei Verurteilungen zu Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren sowie bei wirtschaftlichen Schäden von mehr als 5000 Euro eine Unterbringung in der Forensik möglich sein werde. Des Weiteren werde es keine Unterbringung mehr über sechs Jahre hinaus geben – nur in bestimmten gravierenden Ausnahmefällen könne diese Zeit verlängert werden. Damit, so Mederer, dürfte mittel- und langfristig auch die Zahl der Forensik-Patienten zurückgehen.

„Alles in allem bietet das neue Gesetz somit jene Rechtssicherheit, die notwendig ist, um im modernen Maßregelvollzug die therapeutischen aber auch die sicherheitsrelevanten Ziele im Sinne der Patienten erreichen zu können. Deshalb ist es ein gutes und wegweisendes Gesetz, für das wir Bezirke lange gekämpft haben und das wir daher nunmehr mit ganzer Überzeugung begrüßen“, so Mederer.

Bayerischer Bezirketag, Pressemitteilung v. 09.07.2015

Redaktionelle Hinweise

Zum aktuellen Stand bzw. Gang des Verfahrens: vgl. hier (inkl. redaktioneller Beiträge und ggfls. Stellungnahmen) bzw. hier (Vorgangsmappe des Landtags, PDF).

Vgl. auch das Dossier „Unterbringung – Sicherungsverwahrung – Maßregelvollzug“.