Gesetzgebung

Landtag: Sozialausschuss – Anhörung zur Situation der ehemaligen Heimkinder

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Im Rahmen einer Anhörung berichtete die Staatsregierung im Sozialausschuss und in Anwesenheit von Landtagspräsidentin Barbara Stamm über die Situation der ehemaligen Heimkinder sowie über die Umsetzung des Fonds Heimerziehung. Aus diesem werden Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Betroffene finanziert, die noch heute durch damals zugefügte Traumata beeinträchtigt sind. Darüber hinaus stand der Austausch mit Betroffenen und Sachverständigen auf der Agenda.

Man sei ja nun schon einige Jahre im Gespräch, so Ausschussvorsitzender Joachim Unterländer (CSU) eingangs der Anhörung. Die Situation derjenigen, die von 1949 bis 1975 als Kinder in Heimen untergebracht waren und die Umsetzung des Fonds Heimerziehung seien nach wie vor sensible Themen, für die abseits parteipolitischer Erwägungen gemeinsam an einem Strang gezogen würde. Das Thema bleibe auf der Tagesordnung, bestätigte die Landtagspräsidentin in ihrem Grußwort: Es sei wichtig, an dieser Stelle nicht nur Rückschau zu halten und ein Fazit zu ziehen, sondern nach vorne zu sehen und zu fragen, was man noch tun könne.

In ihrem Bericht nannten Johannes Hintersberger, Staatssekretär im Sozialministerium, Isabella Gold, ebenfalls aus dem Sozialministerium, sowie Stefan Rösler, Leiter der Münchner Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder in Bayern, zunächst einige Zahlen: Fast 20.000 ehemalige Heimkinder haben bundesweit die Hilfe des Fonds in Anspruch genommen, aus Bayern wurden bis Ende März mehr als 3200 Anträge eingereicht. Der Fond „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“, eingerichtet 2012 und zu je einem Drittel vom Bund, den westdeutschen Ländern und den Kirchen finanziert, soll nun von 120 Millionen auf insgesamt 302 Millionen Euro aufgestockt werden und über das ursprünglich geplante Ende im Dezember 2014 hinaus bis 2018 weiter Leistungen für Betroffene finanzieren – eine Maßnahme, für die sich die Staatsregierung im Bund massiv eingesetzt habe, so Gold.

Rund 12,8 Millionen Euro an ehemalige Heimkinder in Bayern ausgezahlt

Bisher seien rund 12,8 Millionen Euro an ehemalige Heimkinder in Bayern ausgezahlt worden, bis zum Ende der Laufzeit rechne man mit rund 25 Millionen Euro, so Hintersberger. Die bayerische Anlauf- und Beratungsstelle habe hier verlässlich und empathisch wertvolle Arbeit geleistet, unterstrich der Staatssekretär und zollte den Betroffenen im Beirat der Anlaufstelle höchsten Respekt:

„Sie haben Ihre schwierige Zeit in Engagement umgesetzt – ohne Sie wären wir noch längst nicht so weit.“

Die Kombination aus Beratung und finanzieller Unterstützung habe sich bewährt, bestätigte Rösler. Nach Ablauf der Frist zur Antragstellung sehe er die Anlaufstelle weiterhin in einer Beratungsfunktion.

Die Experten – überwiegend Mitglieder des Beirats der regionalen Anlauf- und Beratungsstelle, darunter einige Betroffene – bewerteten die Entwicklung insgesamt sehr positiv: Es würde sich nicht nur punktuell sondern nachhaltig mit dem Thema auseinandergesetzt, der Wille zum Helfen sei beim Landtag wie auch bei der Staatsregierung klar erkennbar und würde mit dem Fond und vor allem auch mit der hervorragenden Arbeit der Mitarbeiter in der Anlaufstelle effektiv umgesetzt. Bayern sei hier weit vorn und wolle offenbar Nägel mit Köpfen machen, betonte Beiratsmitglied Sonja Djurovic als eine der Betroffenen.

Bei allem Lob wurde jedoch auch auf einige offene Punkte verwiesen: Kinder und Jugendliche aus Heimen wurden häufig zur Arbeit auf Bauernhöfen oder in Industriebetrieben abgestellt, ohne für sie Sozialversicherungsbeiträge einzuzahlen. Für damals über 14jährige stehen Rentenersatzleistungen aus dem Fond zur Verfügung, für jüngere Kinder, die ebenfalls zu solchen Arbeiten herangezogen wurden, jedoch nicht. Auch ehemalige Heimkinder mit physischen oder psychischen Behinderungen würden im Rahmen des Fonds nicht berücksichtigt. Angesichts des fortschreitenden Alters der Betroffenen ergebe sich außerdem das Problem einer möglichen Retraumatisierung in Alters- oder Pflegeheimen und die Frage, wie man ehemaligen Heimkindern diesen nochmaligen Aufenthalt in einem Heim ersparen könne. Beiratsmitglied und Sozialpsychologe Prof. Dr. Heiner Keupp wies darüber hinaus auf die Notwendigkeit einer wissenschaftlichen Aufarbeitung hin, auch ein Aufgreifen des Themas etwa im Studiengang Soziale Arbeit wurde angeregt.

Zentral sei auch die Prävention, so der Konsens: Hier habe sich viel getan, so Gold, doch es bleibe dauerhaft ein wichtiges Thema. Hier sei die Anbindung der Anlauf- und Beratungsstelle an das Landesjugendamt eine sinnvolle Entscheidung gewesen, betonte der Leiter des Amtes Hans Reinfelder: So können die Erfahrungen der ehemaligen Heimkinder eingebracht werden und sie und ihre Schicksale vielleicht über das Mitgestalten der Zukunft eine Würdigung erfahren.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus den Ausschüssen v. 09.07.2015 (von Eva Spessa)