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StMUV: Digitale Marktüberwachung wird ausgebaut / Neue Strategien für Internetsicherheit ohne Landesgrenzen

10. Juli 2015 by Klaus Kohnen

Im digitalen Zeitalter boomt der Internethandel mit Produkten aller Art. Davon betroffen sind auch gefährliche Chemikalien, deren Verkauf in vielen Fällen nicht zulässig ist. Dazu bekräftigte die Bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf heute in München:

„Die Märkte werden zunehmend virtuell. Was den Verbraucher freut, erfordert neue Strategien beim Verbraucherschutz. Es werden viele Produkte angeboten, die zum Schutz der Verbraucher oder der Umwelt verboten sind. Bayern reagiert mit einer starken digitalen Marktüberwachung. Das Internet kennt keine Ländergrenzen.“

Immer mehr Menschen shoppen im Internet: Vier von fünf Deutschen kaufen inzwischen im Netz – Tendenz steigend. Der Umsatz im gesamten Online-Handel liegt in Deutschland inzwischen bei rund 40 Milliarden Euro. Um angesichts der eng vernetzten internationalen Märkte eine wirksame Kontrolle des Chemikalienhandels im Internet zu gewährleisten, ist auch eine enge Zusammenarbeit zwischen den Behörden innerhalb Deutschlands und darüber hinaus erforderlich. Bayern leitet bei der bundesweiten Überwachung des Internethandels mit Chemikalien bereits eine länderübergreifende Kooperation. Um die internationale Zusammenarbeit weiter zu verbessern, fand vor Kurzem in München eine Expertentagung von Vertretern aus Deutschland, Österreich und der Schweiz statt. Neben dem Austausch über die unterschiedlichen Überwachungstechniken und Erfahrungen der Länder werden Strategien zur Arbeitsteilung und zum Datenaustausch entwickelt.

Die bayerische Gewerbeaufsicht befasst sich schon seit 10 Jahren vertieft mit der Überwachung des Internethandels mit gefährlichen Chemikalien. Dabei werden die Angebote in Internetshops sowie auf Plattformen und Auktionshäusern regelmäßig auf unzulässige Produkte überprüft. Dies sind beispielsweise verbotene Schädlingsbekämpfungsmittel oder auch chemische Produkte mit krebserregenden Inhaltsstoffen. Einige davon stammen von Großhändlern, die gezielt verbotene Waren im Internet verkaufen. Pro Jahr werden bis zu 1.500 unzulässige Angebote gefunden und gelöscht, bevor die Produkte zum Verbraucher gelangen können.

Weitere Informationen unter www.verbraucherkompass.bayern.de.

StMUV, Pressemitteilung v. 10.07.2015

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