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Landtag: Landtagsamt legt Rechtsmittel ein gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München zum Auskunftsanspruch des Nordbayerischen Kuriers

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Landtagspräsidentin Barbara Stamm: „Wir wollen hier eine Grundsatzentscheidung herbeiführen“

Das Landtagsamt wird in der Entscheidung des Verwaltungsgerichts München zum Auskunftsanspruch des Nordbayerischen Kuriers Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. Landtagspräsidentin Barbara Stamm, die in ihrem Amt zugleich Leiterin der Behörde ist, erklärt:

„Die Fragen in diesem Rechtsstreit sehe ich als Grundsatzangelegenheit für den Landtag an. Entsprechend wollen wir eine Grundsatzentscheidung herbeiführen und wenden uns an die nächste Instanz. Gerade weil es nicht nur um einen einzelnen Abgeordneten geht, sondern das Urteil Auswirkungen auf Auskunftsansprüche gegenüber allen Landtagsabgeordneten haben könnte, müssen wir die aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen auch höchstrichterlich prüfen lassen.“

Für die Berufung zuständige Instanz ist der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.

Bayerischer Landtag, Pressemitteilung v. 13.07.2015 (ap)

Redaktioneller Hinweis

Der Rechtsstreit stellt ein juristisches Nachspiel im Zusammenhang mit der sog. „Verwandtenaffäre“ dar. In Reaktion auf diese wurde 2013 das Abgeordnetengesetz geändert (GVBl. 299). Zu diesen Änderungen sowie zum Gang der „Verwandtenaffäre“ vgl. hier.