Aktuelles

Staatskanzlei: Staatsregierung richtet Ergänzendes Hilfesystem für Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs in staatlichen Einrichtungen ein

©pixelkorn - stock.adobe.com

Sozialministerin Müller: „Unterstützung von Opfern von sexuellem Kindesmissbrauch ist Bayern ein besonderes Anliegen“

Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorschlag von Bayerns Sozialministerin Emilia Müller beschlossen, dass der Freistaat gemeinsam mit dem Bund ein Ergänzendes Hilfesystem für Opfer sexuellen Kindesmissbrauch in staatlichen Institutionen errichtet. Damit sollen Menschen, die als Minderjährige in staatlichen Institutionen unter Ausnutzung eines Abhängigkeits- oder Machtverhältnisses durch einen Staatsbediensteten sexuell missbraucht wurden, eine angemessene Hilfe und Entschädigung erhalten können. Erfasst werden Fälle im Zeitraum vom 23. Mai 1949 bis 30. Juni 2013.

„Sexuelle Gewalt an Minderjährigen ist eines der schrecklichsten Verbrechen, das Kindern angetan werden kann. Die Betroffenen leiden häufig auch nach vielen Jahren noch erheblich unter den Folgen. Die Aufarbeitung der in den letzten Jahren bekannt gewordenen Missbrauchsfälle und die Unterstützung der Opfer sind daher besondere Anliegen der Bayerischen Staatsregierung“, so die Ministerin.

Das Ergänzende Hilfesystem geht zurück auf eine Empfehlung des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“. Dementsprechend schließen die einzelnen Bundesländer jeweils Vereinbarungen mit dem Bund zur Errichtung eines Ergänzenden Hilfesystems für Opfer sexuellen Missbrauchs in staatlichen Institutionen. Bereits zum 1. Mai 2013 war von der Bundesregierung der „Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich“ errichtet worden. Er richtet sich speziell an Opfer familiären Missbrauchs. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern sind bislang die einzigen Länder, die sich hieran finanziell beteiligen.

„Mit dem heute beschlossenen Bekenntnis des Freistaats Bayern zu seiner besonderen Verantwortung gegenüber Opfern sexuellen Missbrauchs durch Staatsbedienstete wird Bayern seiner Vorreiterrolle im Kampf gegen Kindesmissbrauch erneut gerecht“, so Sozialministerin Müller.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 14.07.2015