Gesetzgebung

Landtag: Innenausschuss – Anhörung zur Reform der Straßenbaubeitragssatzungen

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Der Innenausschuss hat sich mit einer Expertenanhörung Rat für die Reform der umstrittenen Straßenausbaubeitragssatzungen in den bayerischen Kommunen geholt. Deren Einführung ist über Paragraph 5 des Kommunalabgabengesetzes geregelt. Mit den Satzungen können Städte und Gemeinden von den Anliegern innerörtlicher Straßen, die von Grund auf saniert oder ausgebaut werden müssen, einen nach Grundstücksgröße gestaffelten Investitionskostenbeitrag verlangen. In Einzelfällen kann dieser hohe fünfstellige Summen erreichen. Haus- und Grundstücksbesitzerverbände sehen darin vor allem für ältere Eigentümer eine Existenzgefährdung.

In der Anhörung legten zunächst die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände dar, dass sie im Grundsatz an den Beiträgen festhalten wollen. Städtetagsvize Kurt Gribl sprach von einem „über Jahrzehnte eingespielten System, das nicht geändert werden sollte“. Ein Verzicht auf die Beiträge gehe letzten Endes zu Lasten der Verkehrssicherheit und des Ortsbildes. Finanziell gut ausgestatteten Gemeinden solle es aber weiter erlaubt bleiben, auf die Satzungen zu verzichten. Jürgen Busse vom Bayerischen Gemeindetag betonte, dass die Anlieger nicht für die gesamten Kosten aufzukommen hätten, sondern nur anteilig. Die meisten Gemeinden seien auf das Geld der Bürger angewiesen, „daran führt kein Weg vorbei“, so Busse.

Die Vertreter der Grund- und Hauseigentümer plädierten für eine Abschaffung der Beiträge. Sie seien „ungleich, ungerecht, und unsozial“, fasste der Präsident des Verbandes Wohneigentum, Siegmund Schauer, zusammen. Es sei nicht zu erklären, warum in 76 Prozent der bayerischen Gemeinden Beträge gezahlt werden müssten und in den anderen nicht. Zudem sei es unlogisch, dass nicht auch Mieter zur Zahlung verpflichtet würden, da sie die innerörtlichen Straßen zum Erreichen ihrer Wohnung nutzen müssten. Heinrich Rösl, Präsident des Eigenheimerverbandes Bayern, brachte die soziale Komponente ins Spiel. Die zum Teil horrenden Summen brächten vor allem Kleinrentner in Existenznot, die sich ihr Häuschen einst als Altersvorsorge gebaut hätten. Dieses Problem werde mit der weiteren Alterung der Gesellschaft noch zunehmen, warnte er. Dagegen betonte Busse, über Härtefallregelungen würden soziale Probleme entschärft.

Als mögliche Lösung brachte Ulrike Kirchhoff vom Verband „Haus & Grund Bayern“ eine „Infrastrukturabgabe“ ins Spiel, die jeder Bürger nach seiner Leistungsfähigkeit zu zahlen hätte. Schauer sprach sich für eine Finanzierung aus dem allgemeinen Steueraufkommen aus, Jürgen Müller als Sprecher der Bürgerinitiativen für gerechte Kommunalabgaben sah eine Alternative in einem Umbau der kommunalen Grundsteuer. Allen gemein war der Wunsch, die Belastungen von den direkt betroffenen Anliegern auf mehrere Schultern zu verteilen.

Einen möglichen Kompromissvorschlag brachte Gerd Thielmann vom Städte- und Gemeindebund Rheinland-Pfalz in die Debatte ein. Er verwies auf das seit bald 30 Jahren in seinem Land bewährte Modell der „wiederkehrenden Beiträge“. Dabei würden die Straßenausbaubeiträge nicht einmalig projektbezogen kassiert, sondern jährlich in überschaubaren Beträgen zwischen 100 und 250 Euro. Herangezogen würden auch nicht die direkten Anlieger einer Maßnahmen, sondern alle Nutzer in einer Gemeinde oder einem Gemeindeteil. Die Quote für den Einzelnen sinke dadurch merklich. Die Akzeptanz des Modells im Land sei „sehr groß“, Streitfälle gebe es kaum noch, so Thielmann.

Unter den Abgeordneten zeichnete sich noch kein einheitliches Meinungsbild ab. Es wurde aber deutlich, dass für sie eine Abschaffung der Beiträge nicht in Frage kommt. Das Modell der „wiederkehrenden Beiträge“ fand fraktionsübergreifend Sympathie. Die SPD-Fraktion kündigte noch für diese Woche einen Gesetzentwurf an, der den Kommunen neue Möglichkeiten zur Beitragserhebung eröffnen und die Interessenslage der betroffenen Anlieger besser berücksichtigen soll, erklärte der Abgeordnete Paul Wengert. Joachim Hanisch (FREIE WÄHLER) betonte, die Anhörung habe „deutliche Schwächen“ im geltenden Gesetz offenbart. Es müsse vor allem für eine gerechtere Erhebungspraxis gesorgt werden. Noch ohne Einzelheiten zu nennen, sagte Jürgen Mistol (Bündnis90/Die Grünen), die Gesetzeslage könne nicht so bleibe, wie sie sei. Die CSU-Fraktion enthielt in der Sache noch einer Stellungnahme, sah aber ebenfalls Reformbedarf.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus den Ausschüssen v. 15.07.2015 (von Jürgen Umlauft)

Redaktionelle Hinweise

Durch eine Änderung des KAG (Inkrafttreten: 01.04.2014) wurde für Straßenausbaubeiträge die Möglichkeit der Verrentung geschaffen; die Verrentung bewirkt, dass die Beitragsschuld in mehreren aufeinander folgenden Jahresleistungen zu begleichen ist (zu dieser Änderung vgl. hier, zum gesamten diesbezüglichen Gesetzgebungsverfahren vgl. hier).

Mit B. v. 25.06.2014 hatte das BVerfG die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller Zurechnung eines Sondervorteils als verfassungsrechtlich zulässig eingestuft (vgl. hier).

Zu weiteren Änderungen des Kommunalabgabengesetzes vgl. hier.