Gesetzgebung

StMAS: Gesetz zur bundeweiten Verteilung der unbegleiteten Minderjährigen – Sozialministerin Müller: „Bund muss sich an den Kosten für die unbegleiteten Minderjährigen beteiligen“

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Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur bundesweiten Verteilung unbegleiteter Minderjähriger beschlossen. Bayerns Sozialministerin Emilia Müller sieht den Gesetzentwurf als eine gute Grundlage für weitere Verhandlungen. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren seien aber Verbesserungen notwendig, insbesondere bei der Frage der finanziellen Beteiligung des Bundes.

„Ich freue mich, dass der Bund mit dem Gesetzentwurf jetzt die bundesweite Verteilung der unbegleiteten Minderjährigen auf den Weg bringt. Sie ist dringender denn je. Denn bald werden in Bayern 50 Prozent der unbegleiteten Minderjährigen in Deutschland versorgt. Damit ist die Belastungsgrenze der betroffenen Kommunen endgültig überschritten“, so die Ministerin und ergänzte: „Wir brauchen aber auch einen fairen Ausgleich der Kosten für die unbegleiteten Minderjährigen, die wir schon in der Jugendhilfe versorgen. Denn bisher haben nur einige wenige Bundesländer hier die Hauptlast getragen“, so die Ministerin.

Bayern fordert hier einen entsprechenden Ausgleich. Denn mit der Einführung der bundesweiten Verteilung der unbegleiteten Minderjährigen entfällt die bisherige bundesweite Kostenerstattung.

Müller weiter: „Zudem ist auch der Bund gefordert. Die Versorgung und Betreuung der unbegleiteten Minderjährigen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Hier ist jeder in der Pflicht, auch der Bund. Er muss die Kommunen entlasten und sich an den Unterbringungskosten für unbegleitete Minderjährige beteiligen.“

In Bayern kommen besonders viele unbegleitete Jugendliche an, da der Freistaat an den beiden Hauptfluchtrouten liegt. So befanden sich im Juni 2014 rd. 2.800 uM bzw. junge Volljährige (ehemalige uM) in der Zuständigkeit bayerischer Jugendämter. Im Juni 2015 waren dies bereits über 9.200. Aktuell kommen monatlich weitere 1.000 – 1.200 uM hinzu. Die Jugendlichen werden vom ersten Tag an im Rahmen der Jugendhilfe untergebracht. Das bedeutet für die Jugendämter in den Grenzregionen – speziell München, Rosenheim und Passau – eine gewaltige Herausforderung. Denn anders als erwachsene Asylbewerber werden die unbegleiteten Minderjährigen bislang nicht über die Bundesländer verteilt. Bayern hat deshalb bereits im vergangen Jahr eine Bundesratsinitiative für eine gerechte Verteilung der unbegleiteten Minderjährigen auf alle Bundesländern eingebracht.

StMAS, Pressemitteilung v. 15.07.2015