Aktuelles

StMI: Herrmann bei Generalversammlung des Eigenheimerverbands Bayern

©pixelkorn - stock.adobe.com

Innen- und Bauminister Joachim Herrmann bei der Generalversammlung des Eigenheimerverbands Bayern: Staatsregierung für Erhalt bezahlbaren und Schaffung neuen Wohnraumes – Optimale Rahmenbedingungen für Investoren im Wohnungsbau schaffen

Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum wird vor allem durch die anhaltende Zuwanderung weiter wachsen.

„Deshalb muss stärker in den Wohnungsbau investiert werden. Denn nur eine Erhöhung der Wohnungsbautätigkeit kann eine angemessene Wohnraumversorgung gewährleisten“, sagt Innen- und Bauminister Joachim Herrmann bei der 19. Generalversammlung des Eigenheimerverbands in Garching.

Um bezahlbaren Wohnraum zu erhalten und neuen Wohnraum zu schaffen, hat der Freistaat Bayern ein umfassendes Maßnahmenbündel geschnürt.

Dazu zählt die Einführung der Mietpreisbremse als Maßnahme zum Erhalt bezahlbaren Wohnraums. Sie begrenzt Mietsteigerungen bei Wiedervermietungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete plus zehn Prozent. Eine entsprechende Regelung hat der Ministerrat am 14. Juli beschlossen. Schon 2013 wurde durch eine Rechtsverordnung der Staatsregierung die Kappungsgrenze von Mieterhöhungen bei bestehenden Verträgen von 20 auf 15 Prozent gesenkt. Innerhalb von drei Jahren darf die Miete also nur noch um höchstens 15 Prozent steigen.

Als weitere Maßnahme nannte Herrmann die Erhöhung des Wohngeldes. Hier habe Bayern ebenfalls 2013 mit einem Entschließungsantrag im Bundesrat den Stein ins Rollen gebracht. Am 18. März 2015 beschloss das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Wohngeldreform. Die Novelle soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten.

„Von den Leistungsverbesserungen profitieren nicht nur Mieter, sondern auch Haus- und Wohnungseigentümer, die Wohngeld in Form eines Lastenzuschusses erhalten“, erläuterte Herrmann.

Damit mehr neue Wohnungen gebaut werden, müssen vor allem günstige Rahmenbedingungen für Investoren geschaffen werden. Deshalb hatte der Ministerrat im Mai ein Sofortprogramm beschlossen. Dieses sieht vor, dass der Freistaat Bayern seinen seit Jahren hohen Mittelansatz für die Wohnraumversorgung (im Doppelhaushalt 2015/2016 stehen insgesamt 440 Millionen Euro zur Verfügung) ausweitet. Dazu wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, dass die BayernLabo im Rahmen ihres öffentlichen Förderauftrages zusätzliche Mittel für die Wohnraumförderung bereitstellt.

Herrmann: „In einem ersten Schritt hat die BayernLabo in diesem Jahr zusätzliche Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Schon im nächsten Jahr soll der Beitrag der BayernLabo auf 100 Millionen Euro erhöht werden.“

Wenn mehr gebaut werden soll, müsse dafür auch das notwendige Bauland zur Verfügung stehen. Deshalb appellierte Herrmann wiederholt an die Kommunen, mehr Bauland auszuweisen und die dringend notwendige Wohnraumversorgung durch eine zielgerichtete und verantwortungsvolle Bauleitplanung zu unterstützen.

„Wir tun alles dafür, um die optimalen Rahmenbedingungen für Investoren zu schaffen. Dafür stellen wir nicht nur umfangreiche Wohnraumfördermittel zur Verfügung, sondern halten auch unsere Grunderwerbsteuer mit 3,5 Prozent konstant niedrig, setzen uns für die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung ein und sorgen dafür, dass keine überzogenen energetischen Standards das Bauen weiter verteuern“, so Herrmann abschließend.

StMI, Pressemitteilung v. 18.07.2015