Gesetzgebung

Staatskanzlei: Ministerrat beschließt Eckpunkte zum Nachtragshaushalt 2016 des Freistaates Bayern

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Finanzminister Dr. Markus Söder: „Solide Haushaltspolitik wird konsequent fortgeführt“ / Stark gestiegene Ausgaben für den Asylbereich binden sämtliche frei verfügbaren Finanzierungsmittel / Auch im Nachtragshaushalt wird der Schuldenabbau wie geplant fortgeführt

Der Ministerrat hat auf Vorschlag von Finanzminister Dr. Markus Söder die Eckpunkte zum Nachtragshaushalt 2016 beschlossen. Der Doppelhaushalt 2015/2016, den der Bayerische Landtag im Dezember 2014 mit einem Ausgabevolumen von insgesamt über 100 Milliarden Euro verabschiedet hat, bildet eine starke Basis für die Haushaltsführung in den beiden Jahren.

„Der Premiumhaushalt 2015/2016 hat bundesweit finanzpolitische Maßstäbe gesetzt“, so Finanzminister Dr. Markus Söder. „Diese solide Haushaltspolitik setzen wir mit dem Nachtragshaushalt 2016 auch unter dem Eindruck der massiv gestiegenen zwingenden Mehrausgaben für den Asylbereich fort.“

Der Schwerpunkt des Nachtragshaushalts 2016 wird auf den Ausgabensteigerungen im Asylbereich liegen: Nachdem hierfür bereits im Doppelhaushalt für 2016 rund eine halbe Milliarde Euro veranschlagt wurden, sind im Nachtraghaushalt 2016 noch einmal über 900 Millionen Euro zur Bewältigung des unerwartet hohen Zustroms an Flüchtlingen vorgesehen. Diese beinhalten auch rund 892 (Plan-) Stellen, 200 Stellen für Polizeivollzugsbeamte in Ausbildung und Personalmittel für befristet Beschäftigte in Höhe von rund 27 Millionen Euro. Damit sind alle frei verfügbaren Finanzierungsmittel bereits durch die Mehrbedarfe in diesem Bereich gebunden.

„Mit der Verdreifachung der Asylausgaben innerhalb von nur einem Jahr erreicht auch der bayerische Staatshaushalt die Grenze seiner Belastbarkeit“, warnt der Finanzminister. „Es wird daher höchste Zeit gegenzusteuern. Mit dem heute beschlossenen Maßnahmenpaket der Staatsregierung haben wir die Weichen für die dringend notwendigen Änderungen in der Asylpolitik gestellt.“

Die Asylausgaben des Freistaates Bayern werden damit in den Jahren 2015 und 2016 auf insgesamt 2,2 Milliarden Euro steigen.

Gleichwohl werden mit dem Nachtragshaushalt 2016 auch Schwerpunkte in anderen Bereichen gesetzt. Hierzu zählen neben BAYERN DIGITAL insbesondere die Wohnraumförderung und der Straßenbau. Auch die bayerischen Kommunen werden weiterhin kräftig unterstützt: Der kommunale Finanzausgleich 2016 erreicht mit 8,45 Milliarden Euro abermals ein neues Rekordvolumen. Darüber hinaus profitieren die Gemeinden vom Kommunalinvestitionsförderungsgesetz, mit dem insbesondere Investitionen von finanzschwachen Kommunen gefördert werden, sowie von der Bereitstellung zusätzlicher Mittel für das Sonderinvestitionsprogramm zum Ausbau der Kindertagesbetreuung.

Ungeachtet der geschilderten Herausforderungen kommt der Nachtragshaushalt 2016 auch weiterhin ohne neue Schulden aus – und das im allgemeinen Haushalt seit 2006 zum elften Mal in Folge. Gleichzeitig wird der Abbau der Staatsverschuldung wie geplant konsequent fortgeführt.

Söder: „Wir lassen uns nicht von unserem Ziel abbringen, die Staatsverschuldung in Bayern bis zum Jahr 2030 vollständig abzubauen.“

Im Personalhaushalt orientiert sich das Konzept des Nachtragshaushalts an folgenden Grundlinien: Für den Asylbereich werden die notwendigen zusätzlichen Stellen berücksichtigt. Für die Behördenverlagerungen sollen zur Beschleunigung des Verlagerungsprozesses zum einen zusätzliche zeitlich begrenzte personelle Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden und zum anderen der haushaltsgesetzliche Stellenabbau bis zum Jahr 2022 gestreckt werden. Darüber hinaus werden keine zusätzlichen haushaltsbelastenden Planstellen veranschlagt. Ausgenommen sind die vom Ministerrat am 13. Januar 2015 beschlossenen 100 Planstellen für die Sicherheitsbehörden (Bekämpfung des islamistischen Terrorismus und Präventionsmaßnahmen) sowie Stellen für das künftige Universitätsklinikum Augsburg.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 21.07.2015