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StMAS: Mindestlohn – Arbeitsministerin Müller: „Bundesarbeitsministerin Nahles setzt weiter auf Bürokratie und Misstrauen“

22. Juli 2015 by Klaus Kohnen

Bayerns Arbeitsministerin Emilia Müller kritisierte heute im Bayerischen Landtag den vom Bundesarbeitsministerium vorgelegten Verordnungsentwurf zur Dokumentationspflicht beim Mindestlohn.

Müller: „Leider verpasst Bundesministerin Nahles erneut die Chance einer gründlichen Entbürokratisierung beim Mindestlohn. Die geplanten Neuerungen greifen zu kurz. Die gut klingende Absenkung der Grenze der Dokumentationspflicht von bislang 2.958 Euro im Monat auf 2.000 Euro erfolgt nur halbherzig. Damit setzt Frau Nahles ihre Politik des Misstrauens gegenüber unseren Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern fort. Notwendig wäre vielmehr der generelle Verzicht auf eine Dokumentation ab 2. 000 Euro brutto im Monat.“

Der Entwurf des Bundesarbeitsministeriums für die Änderung der MiLoDokV soll zum 1. August 2015 in Kraft treten. Er sieht vor, dass der Schwellenwert von 2 958 Euro brutto, ab dem eine Dokumentation der Arbeitszeiten entfallen kann, um eine zusätzliche Alternative mit einem Schwellenwert von 2 000 Euro brutto für die Fälle ergänzt wird, in denen der Arbeitgeber dieses Monatsgehalt für die letzten vollen zwölf Monate nachweislich gezahlt hat. Außerdem sollen enge Familienangehörige des Arbeitgebers von der Aufzeichnungspflicht ausgenommen werden.

„Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, wenngleich es immer noch an der Realität vorbei geht, wenn mithelfende Töchter und Söhne in einem Saisonbetrieb plötzlich unter den Mindestlohn fallen. Unser Verständnis von einem Familienbetrieb ist ein anderes“, so die Ministerin abschließend.

StMAS, Pressemitteilung Nr. 169.15 v. 22.07.2015

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Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Gesetzgebung, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Kardinalthemen, Verwaltung Schlagwörter: Mindestlohn, Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung (MiLoDokV), Mindestlohngesetz (MiLoG)

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