Gesetzgebung

StMGP: Huml lässt bei Krankenhausreform nicht locker – Bayerns Gesundheitsministerin: Nachbesserungen sind notwendig

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Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml dringt auf Korrekturen an der von der Bundesregierung geplanten Krankenhausreform. Huml betonte am Donnerstag in einer Pressemitteilung anlässlich des Barmer GEK Forums 2015 in Deggendorf:

„Es ist wichtig, die Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser nachhaltig zu verbessern. Dieses Ziel wird aber mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht vollständig erreicht. Deshalb wird Bayern nach der Sommerpause des Bundestages weiter auf Änderungen pochen.“

Die Ministerin fügte hinzu: „Nachbessern muss der Bund vor allem bei den Regelungen zur neuen Mengensteuerung. Finanzielle Nachteile für die Krankenhäuser müssen hierbei vermieden werden. Dies ist auch im Interesse der Patienten!“

Bayern hat bereits im Bundesrat ein Festhalten an dem Versorgungszuschlag beantragt, der vor rund zwei Jahren im Rahmen des Soforthilfepakets eingeführt wurde. Ferner fordert der Freistaat, dass die Bundesländer mit unangemeldeten Qualitätskontrollen auch die Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung betrauen können – statt den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Denn diese Selbstverwaltungsgremien haben sich bei der Qualitätssicherung in den bayerischen Krankenhäusern bewährt.

Huml unterstrich: „Wir haben im Freistaat eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung für die Menschen – und die müssen wir auch in Zukunft erhalten. Dabei ist mir besonders wichtig, dass – wie schon im Koalitionsvertrag vereinbart – eine wohnortnahe Krankenhausversorgung auch in ländlichen Regionen gewährleistet ist.“

StMGP; Pressemitteilung Nr. 215/GP v. 23.07.2015