Gesetzgebung

GVBl (8/2015): Gesetz über den Vollzug der Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie der einstweiligen Unterbringung (Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz – BayMRVG) verkündet

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Das Gesetz über dem Vollzug der Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie der einstweiligen Unterbringung (Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz – BayMRVG) v. 17.07.2015 wurde am 24.07.2015 verkündet (GVBl S. 222). Es tritt am 01.08.2015 in Kraft. Der 7. Abschnitt des UnterbrG, der bislang den Maßregelvollzug punktuell normierte, wird aufgehoben. Darüber hinaus wird auch der 8. Abschnitt des UnterbrG aufgehoben: Dessen alleiniger Art. 28a, der die Therapieunterbringung betraf, trat bereits im Rahmen einer Änderung des BaySvVollzG außer Kraft (vgl. hier).

Zum Gang des Gesetzgebungsverfahrens inklusive redaktioneller Beiträge und ggfls. Stellungnahmen vgl. hier. Insbesondere zur parlamentarischen Diskussion vgl. auch die Vorgangsmappe des Landtags (PDF).

Vgl. auch das Dossier „Unterbringung – Sicherungsverwahrung – Maßregelvollzug“.

Ass. iur. Klaus Kohnen