Gesetzgebung

StMAS: Arbeitslosenversicherung – Arbeitsministerin Müller: „Finger weg von der Arbeitslosenversicherung“

©pixelkorn - stock.adobe.com

Bayerns Arbeitsministerin Emilia Müller erteilte heute dem Vorschlag von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, den Vorversicherungszeitraum bei der Arbeitslosenversicherung von 24 auf 36 Monate zu verlängern, eine klare Absage.

Müller: „Die Arbeitslosenversicherung beruht auf dem Beitragsprinzip. Nur wer ausreichend Beiträge eingezahlt hat, erhält auch einen Versicherungsschutz. Der Vorschlag von Bundesarbeitsministerin Nahles, dass künftig 12 Monate Beiträge in drei Jahren genügen sollen, ist nichts anderes als ein Griff des Staates in die Kasse der Versicherten.“

Eine Ausweitung sei auch sozialpolitisch nicht notwendig, denn mit der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) gebe es bereits ein steuerfinanziertes System, dass auch arbeitslosen Menschen ohne die notwendigen Vorversicherungszeiten das Existenzminimum sichere.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles beabsichtigt Medienberichten zufolge, die Hürden für Ansprüche an die Arbeitslosenversicherung zu senken. Bislang müssen Arbeitslose in den 24 Monaten vor einem Arbeitsplatzverlust 12 Monate Beiträge in die Sozialversicherung einbezahlt haben, damit Arbeitslosengeld ausbezahlt wird. Diese Frist will Nahles von 24 auf 36 Monate ausdehnen.

StMAS, Pressemitteilung v. 24.07.2015