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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Landtag: Gesundheitsausschuss – Patientenberatung muss auch in Zukunft unabhängig bleiben

28. Juli 2015 by Klaus Kohnen

Mit Dringlichkeitsanträgen im Bayerischen Landtag fordern die Vorsitzenden des Ausschusses für Gesundheit und Pflege, Kathrin Sonnenholzner (SPD) und Bernhard Seidenath (CSU), den Patientenbeauftragten der Bundesregierung und den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung auf, auch weiter für eine unabhängige Patientenberatung zu sorgen, die diesen Namen verdient.

Die beiden Landespolitiker schließen sich damit Forderungen von unter anderem Ärzten, Psychotherapeuten und auch der Patientenbeauftragten in Bayern – Hermann Imhof -, Nordrhein-Westfalen und Berlin an.

Das Recht von Patientinnen und Patienten auf unabhängige Patientenberatung ist in § 65b SGB V geregelt – dort heißt es: „Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen darf auf den Inhalt oder den Umfang der Beratungstätigkeit keinen Einfluss nehmen. Die Förderung einer Einrichtung zur Verbraucher- und Patientenberatung setzt deren Nachweis über ihre Neutralität und Unabhängigkeit voraus.“

Im Bundesgebiet können sich Patienten bisher in 21 Beratungsstellen Rat und Hilfe vor Ort holen. In Bayern gibt es Beratungsstellen in München, Nürnberg und Landshut sowie eine Außenstelle in Rosenheim. Patienten können sich telefonisch, schriftlich oder online, aber auch persönlich an die Beraterinnen und Berater wenden. Die Beratungsstellen werden von einem Verbund aus anerkannten Patientenverbänden der gemeinnützigen UPD gGmbH getragen und von den Gesetzlichen Krankenkassen finanziert. Die laufende, siebenjährige Förderperiode endet am 31.12.2015.

Der bisherige Träger könnte zum Jahresende 2015 ausgetauscht und durch eine Firma ersetzt werden, die vor allem Callcenter für Krankenkassen betreibt und auch für die Pharmaindustrie tätig ist. Es besteht damit die Gefahr des Verlusts der örtlichen Beratungsstellen. Zudem besteht die Sorge, dass die Nähe von künftigem Dienstleister und Krankenkasse zu Interessenkonflikten führen könnte und die bestehende Unabhängigkeit gefährdet ist. Weder die im Gesetz geforderte Neutralität noch die niederschwellige Möglichkeit einer intensiven persönlichen Beratung wären dabei gewährleistet.

„Ein Callcenter einer Firma, die für Krankenkassen und die Pharmaindustrie arbeitet, ist weder unabhängig noch neutral“, so Sonnenholzner, die selbst Ärztin ist.

„Patienten brauchen nicht nur Informationen, sondern auch die Möglichkeit, ihre Anliegen mit all den Unterlagen eines Vorgangs persönlich besprechen zu können. Patientenberatung ist Vertrauenssache. Schon deshalb lehnen wir eine ausschließliche Beratung durch Callcenter strikt ab“, erklärte Seidenath.

„Über zehn Jahre wurde ein professionelles Team an Beraterinnen und Beratern qualifiziert, Wissen angesammelt und dokumentiert, ein transparentes Auswertungsverfahren der Beratung entwickelt und auf sehr hohem Niveau Qualitätssicherung betrieben. Diese Kompetenz darf nicht mit einem Hinweis auf Kosteneffizienz aufgegeben und die Patienten mit einer telefonischen Information abgespeist werden“, waren sich Sonnenholzner und Seidenath einig.

Bayerischer Landtag, Pressemitteilung v. 28.07.2015 (von Zoran Gojic)

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