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Staatskanzlei: Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG)

28. Juli 2015 by Klaus Kohnen

Kultusminister Spaenle: „Verbesserte Schulfinanzierung für Träger privater Förderschulen ab dem Schuljahr 2015/16 / tragfähige Grundlage für unentgeltlichen Schulbesuch“

Der Ministerrat hat heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes im Bereich der privaten Förderschulen beschlossen.

Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle: „Die Träger privater Förderschulen erhalten nun eine verbesserte Schulfinanzierung für den Personal- und den Schulaufwand, wenn sie Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf den Besuch des Pflicht- und des Wahlpflichtunterrichtes sowie des schulischen Ganztagsangebots unentgeltlich ermöglichen. Durch die neue Förderung gibt es auch künftig keine Belastungen für die betroffenen Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern.“

In Bayern wird rund die Hälfte aller Förderschulen von gemeinnützigen privaten Trägern betrieben. Den privaten Förderschulen kommt deshalb ein Versorgungsauftrag zu.

Die Gesetzesänderung war notwendig geworden, da die Übernahme von Schulgeld im Wege der Eingliederungshilfe aufgrund eines entsprechenden Urteils des Bundessozialgerichts vom 15.11.2012 nicht mehr möglich war. Bis zu dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung waren die Bezirke im Rahmen der Eingliederungshilfe sowie die Landkreise und kreisfreien Städte durch die Jugendhilfe für das Schulgeld aufgekommen.

Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts wurden die Schulgeldzahlungen zunächst vom Freistaat im Wege einer freiwilligen Übergangsregelung als pauschale Zahlung an die Schulträger übernommen.

Spaenle: „Mit der aktuellen Gesetzesänderung wird eine dauerhafte, tragfähige Grundlage geschaffen, um Schülerinnen und Schülern weiterhin einen unentgeltlichen Schulbesuch zu ermöglichen. Durch die Gesetzesänderung wird der Auftrag der Bayerischen Verfassung, einen kostenfreien Besuch der Pflichtschulen zu ermöglichen (red. Hinweis: vgl. Art. 129 Abs. 2 Bayerische Verfassung), auch für die Förderschulen weiter gewährleistet. Die Finanzierung der Leistungen ist über den vorhandenen Haushaltssatz sowie über zusätzliche Mittel aus dem Nachtragshaushalt 2016 sichergestellt.“

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 28.07.2015

 

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Kategorie: Bayern, Bildung/ Forschung/ Kultur, Familie, Kinder & Jugend, Finanzen/ Abgaben/ Steuern, Gesetzgebung, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Kardinalthemen, Schulen, Verwaltung Schlagwörter: 17/7806

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