Aktuelles

VG Bayreuth: Ausweisungsbescheid gegen früheren Imam aufgehoben

©pixelkorn - stock.adobe.com

Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Bayreuth hat mit Urteil vom 22. Juli 2015 die Ausweisungsverfügung gegen den früheren Imam der Taqwa-Moschee in Bayreuth aufgehoben und den Beklagten verpflichtet, seine Aufenthaltserlaubnis zu verlängern.

Dem aus Marokko stammenden Kläger wurde vorgeworfen, als Prediger salafistisches Gedankengut zu verbreiten und zahlreiche Kontakte zu namhaften Salafisten aus dem ganzen Land zu pflegen. Dadurch gefährde er die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.

Bereits im Eilverfahren hat die Kammer im Rahmen einer persönlichen Anhörung des Klägers eine derart schwerwiegende Gefahr nicht erkennen können und die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet. Im Hauptsacheverfahren wurden nun vom Beklagten Erkenntnisse des Verfassungsschutzes vorgetragen, wonach sich mehrere der Anhänger des Klägers zur Teilnahme an den Auseinandersetzungen in Syrien hätten inspirieren lassen. Diese Vorwürfe konnte der Kläger, der inzwischen mit seiner deutschen Ehefrau und zwei Kindern nach Baden-Württemberg verzogen ist, durch seine Aussagen in der mündlichen Verhandlung zur Überzeugung der Kammer entkräften. Da ein Ausweisungsgrund nicht nachgewiesen werden konnte, hat der Kläger Anspruch auf Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis.

Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts kann der Beklagte innerhalb eines Monats beim Bayer. Verwaltungsgerichtshof in München Antrag auf Zulassung der Berufung stellen.

VG Bayreuth, Pressemitteilung v. 30.07.2015 zum U. v. 22.07.2015, B 4 K 14.223