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VG Bayreuth: Erledigung der Klagen gegen die „Pittersdorfer Kirchweih“

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Die Verwaltungsgemeinschaft Mistelbach erteilte dem Burschenverein Frohsinn Pittersdorf eine gaststättenrechtliche Gestattung zur Durchführung der „Pittersdorfer Kirchweih“ im September 2015. Dabei wurden Musikdarbietungen am Donnerstag bis 22.00 Uhr, am Freitag auf Samstag bis 2.00 Uhr, am Samstag auf Sonntag bis 2.00 Uhr, am Sonntag bis 24.00 Uhr sowie am Montag bis 22.00 Uhr gestattet. Der Festplatzbetrieb sollte jeweils eine Stunde länger erfolgen dürfen.

Zwei Anwohner machten mit ihren Klagen insbesondere unzumutbare Lärmeinwirkungen geltend. Im Rahmen eines gerichtlichen Augenscheinstermins hat die Verwaltungsgemeinschaft Mistelbach die Gestattung auf Anregung des Gerichts geändert und nunmehr musikalische Darbietungen sowie den Kirchweihbetrieb am Freitag und Samstag lediglich bis 24.00 Uhr sowie am Sonntag bis 22.00 Uhr zugelassen. Überdies wurde geregelt, dass der Veranstalter jeweils eine Stunde nach Betriebszeitende eine Räumung des Festplatzes sicherzustellen hat. Die Klagen wurden daraufhin für erledigt erklärt.

VG Bayreuth, Pressemitteilung v. 30.07.2015 zu den Verfahren B 2 K 15.349 und B 2 K 15.391