Das StMFLH hat eine neue Bayerische Vorschussrichtlinie (BayVR) und Allgemeine Vollzugshinweisen zur Bayerischen Vorschussrichtlinie (VollzBayVR) veröffentlicht (FMBl S. 138). Die Richtlinie regelt die Gewährung unverzinslicher Vorschüsse an Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Beschäftigte) des Freistaates Bayern, die Anspruch auf laufende Bezüge haben.
Die Bek. datiert v. 13.07.2015 (Az.: 24 – P 1525 – 3/1) und tritt am 01.08.2015 in Kraft.
Ass. iur. Klaus Kohnen