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StMAS: Amt für Maßregelvollzug – Sozialministerin Müller: „Mehr Rechtssicherheit im Maßregelvollzug durch neues Amt für Maßregelvollzug“

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Das Bayerische Maßregelvollzugsgesetz (red. Hinweis: vgl. hier) tritt am 1. August 2015 in Kraft. Gleichzeitig nimmt auch das Amt für Maßregelvollzug als neue Aufsichtsbehörde seine Arbeit auf.

„Mit dem Amt für Maßregelvollzug erhalten unsere Patientinnen und Patienten eine eigene Stelle, an die sie sich mit Ihren Fragen und Problemen rund um ihre Unterbringung wenden können. Das schafft Rechtssicherheit für Patienten und Kliniken“, so Bayerns Sozialministerin Emilia Müller.

Das Amt für Maßregelvollzug ist Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit der Unterbringung im Maßregelvollzug und steht für Anfragen, Eingaben und Beschwerden zur Verfügung. Es ist Teil des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS) und wird bis zur Eröffnung des derzeit entstehenden Standorts in Nördlingen in der Aufbauphase vorübergehend in München angesiedelt sein.

Die Rechte und Pflichten der im Maßregelvollzug untergebrachten Personen stehen mit dem Maßregelvollzugsgesetz nun auf einem sicheren und transparenten rechtlichen Fundament.

„Mit dem Gesetz gewährleisten wir einen modernen Maßregelvollzug: Zum einen legen wir großen Wert auf einen bestmöglichen Schutz der Bevölkerung, zum anderen stellen wir für die betroffenen Patientinnen und Patienten eine hohe Qualität der Therapie, einen menschlichen Umgang und die Aussicht auf Resozialisierung sicher“, so Müller abschließend.

StMAS, Pressemitteilung v. 31.07.2015

Redaktionelle Hinweise

Zum neuen Bayerischen Maßregelvollzugsgesetz (Gang des Gesetzgebungsverfahrens nebst wesentlicher Inhalte) vgl. hier.

Vgl. auch das Dossier „Unterbringung – Sicherungsverwahrung – Maßregelvollzug“.