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StMGP: Huml baut Zusammenarbeit in Bayerns Gesundheitswesen aus

6. August 2015 by Klaus Kohnen

Bayerns Gesundheitsministerin: Gemeinsames Landesgremium wird künftig über wichtige Versorgungsfragen beraten

Bayerns Gesundheitsministerium Melanie Huml hat die Weichen für eine verstärkte Zusammenarbeit bei der medizinischen Versorgung im Freistaat gestellt. Die wesentlichen Akteure des bayerischen Gesundheitswesens werden künftig innerhalb eines „Gemeinsamen Landesgremiums“ darüber beraten, wie Herausforderungen etwa durch die älter werdende Gesellschaft am besten bewältigt werden. Seit Anfang August ist die dazu notwendige Verordnung in Kraft. Die konstituierende Sitzung des Gremiums soll im Spätherbst stattfinden.

Huml betonte am Donnerstag: „Mein Ziel ist es, allen Menschen in Bayern eine möglichst wohnortnahe und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung zu gewährleisten. Zwar nimmt der Freistaat bei diesem Thema bereits einen Spitzenplatz in Deutschland ein. Aber wir brauchen insbesondere Antworten auf die Fragen, die eine älter werdende Gesellschaft und der Strukturwandel im Gesundheitswesen aufwerfen.“

Die Ministerin fügte hinzu: „Diese Antworten lassen sich gerade an der Schnittstelle zwischen stationärer und ambulanter Versorgung finden. Denn hier besteht erhebliches Potenzial, um das Gesundheitssystem zum Wohl der Patientinnen und Patienten fortzuentwickeln. Dies gelingt, wenn alle Verantwortungsträger im Gesundheitswesen regelmäßig zusammenkommen und miteinander über sektorenübergreifende Versorgungsfragen sprechen.“

In Bayern fehlte bislang auf Landesebene ein Forum, das einen effektiven und engen Austausch über dieses Thema ermöglicht. Deshalb wurde das Gemeinsame Landesgremium nach § 90a des Fünften Buches Sozialgesetzbuches geschaffen. Es kann künftig Empfehlungen zur Optimierung der medizinischen Versorgung abgeben.

Mitglieder sind neben dem Bayerischen Gesundheitsministerium die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen, die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns, die Bayerische Krankenhausgesellschaft, die Bayerische Landesärztekammer, die Bayerische Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, die Bayerische Landeszahnärztekammer, die Bayerische Landesapothekerkammer, die Kommunalen Spitzenverbände, der Patienten- und Pflegebeauftragte der Bayerischen Staatsregierung sowie Patientenvertreter. In Angelegenheiten der zahnärztlichen Versorgung wird auch die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns vertreten sein. Die Geschäftsstelle wird beim Bayerischen Gesundheits- und Pflegeministerium eingerichtet.

StMGP, Pressemitteilung v. 06.08.2015

Redaktioneller Hinweis: Bei der erwähnten Verordnung handelt es sich um die Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG), deren §§ 10a-10d das „Gemeinsame Landesgremium nach § 90a SGB V“ betreffen.

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