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StMAS: Asylbewerberkinder in Kindertageseinrichtungen – Familienministerin Müller: „Umfassende Informationen für Asylbewerber zu Kindertageseinrichtungen in Bayern“

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Das Bayerische Sozialministerium veröffentlichte heute erstmals die Broschüre „Kinder in Kindertageseinrichtungen – Informationen für Eltern im Rahmen des Asylverfahrens“. Asylbewerber finden darin in sechs Sprachen alle wichtigen Informationen rund um den Besuch einer Kindertagesstätte. Für Bayerns Familienministerin Emilia Müller sind Kindertageseinrichtungen ein wichtiger Pfeiler bei der Eingewöhnung der Asylbewerberkinder in ihr neues Lebensumfeld.

„Unabhängig vom Ausgang des Asylverfahrens möchten wir die Eltern darin bestärken, ihre Kinder frühzeitig eine Kinderbetreuung besuchen zu lassen. Denn dort lernen die Kinder die deutsche Sprache und erleben ein selbstverständliches Miteinander verschiedener Kulturen. Das ermöglicht es ihnen, ihre Fähigkeiten zu entwickeln und sich im Fall eines Bleiberechts der Familie schnell zu integrieren. Unsere Kindertageseinrichtungen bieten hierfür beste Bedingungen“, so die Ministerin.

Die Broschüre, die in den gängigsten Sprachen der Asylbewerber (Deutsch, Englisch, Französisch, Dari, Saudi Arabisch und Somali) herausgegeben wird, können Sie unter www.bestellen.bayern.de/shoplink/10010512.htm herunterladen.

Die Druckschrift wird derzeit über die Asylsozialberatung an Asylbewerberfamilien verteilt, für die mit dem Auszug aus der Erstaufnahmeeinrichtung ein neuer Abschnitt im Asylverfahren beginnt. Ab diesem Zeitpunkt haben Kinder von Asylbewerbern ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung – genauso wie einheimische Kinder – einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Bildung in einer Kindertageseinrichtung.

StMAS, Pressemitteilung v. 09.08.2015