Der 9. Senat des Bundessozialgerichts hat entschieden, dass auch schwerst Hirngeschädigte, die nicht sehen können, Anspruch auf Blindengeld haben. Anders als bisher entschieden, ist hierfür nicht mehr erforderlich, dass ihre Beeinträchtigung des Sehvermögens noch deutlich stärker ausgeprägt ist als die Beeinträchtigung sonstiger Sinneswahrnehmungen wie zum Beispiel Hören oder Tasten (sogenannte spezifische Störung des Sehvermögens). Weiterlesen
Archives for 11. August 2015
Bayerischer Städtetag: Maly zur Aufnahme von Asylbewerbern und Flüchtlingen – Kommunen haben Erfahrung in Integration, aber das funktioniert nicht zum Nulltarif
„Gerade bei schwierigen Themen kommt es auf die sprachliche Disziplin an: Die rhetorische Intonierung in Fragen von Asyl und Flüchtlingen muss behutsam bleiben, um den komplexen Sachverhalten ebenso wie den betroffenen Menschen gerecht zu werden“, sagt Weiterlesen
Bayerischer Städtetag: Förderung des Wohnungsbaus – Maly: Bund, Freistaat und Kommunen stehen gemeinsam in der Pflicht
„Wohnen in der Stadt darf nicht zum Privileg für Besserverdienende werden. Die Wohnungsnot wird immer drängender, betroffen sind vor allem Universitätsstädte sowie Städte und Gemeinden in Ballungsräumen. Bezahlbarer Wohnraum ist seit langem knapp, die Wartelisten sind lang. Der Zuzug von anerkannten Flüchtlingen und Asylbewerbern bringt zusätzlichen Druck Weiterlesen
StMGP: Zweite Pflegereform-Stufe ist ein Meilenstein – Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin mahnt aber Korrekturen beim Pflege-TÜV an
Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml bewertet die zweite Stufe der Pflegereform, die am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden soll, als „Meilenstein für eine bessere Versorgung von Demenzkranken“. Huml betonte am Dienstag: Weiterlesen
BVerfG: Verleihung des Körperschaftsstatus an Religionsgemeinschaften durch Landesgesetz verstößt gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat Art. 61 Satz 2 der Bremischen Landesverfassung (LV-Bremen) mit heute veröffentlichtem Beschluss für nichtig erklärt und damit zugleich einer Verfassungsbeschwerde der Religionsgemeinschaft „Jehovas Zeugen in Deutschland“ teilweise stattgegeben. Den Ländern obliegt die Prüfung, ob einer Religionsgemeinschaft auf ihren Antrag der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verleihen ist. Indem Art. 61 Satz 2 LV-Bremen diese Prüfung dem Landesparlament zuweist, verstößt er gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung (Artikel 20 Abs. 2 Satz 2 GG). Durch die Durchführung des verfassungswidrigen Gesetzgebungsverfahrens ist die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG in Verbindung mit Art. 140 GG und Art. 137 Abs. 5 Satz 2 WRV verletzt. Die Richter Voßkuhle, Hermanns und Müller haben ein gemeinsames Sondervotum zu dem Beschluss abgegeben. Weiterlesen