Aktuelles

StMELF: Gesundheitsschutz – Jagd mit Schalldämpfern möglich

©pixelkorn - stock.adobe.com

Bayerns Jäger können künftig bei der Jagd mit Langwaffen einen Schalldämpfer verwenden. Wie das Forstministerium in München mitteilte, können ab sofort die Anträge dazu gestellt werden. Forstminister Helmut Brunner hatte die Initiative dazu gestartet, um damit den Gesundheitsschutz zu verbessern.

„Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag, unsere Jägerinnen und Jäger vor dauerhaften Gehörschäden zu bewahren“, sagte Brunner.

Der wiederholte Schussknall könne unter Umständen zu Tinnitus oder Schwerhörigkeit führen, ein Gehörschutz am Ohr sei hingegen nicht für alle Jäger und Jagdarten geeignet. Zudem biete ein Schalldämpfer den Vorteil, dass er nicht nur das Gehör des Jägers, sondern auch das der Jagdhunde, Anwohner, Spaziergänger und Erholungssuchenden schone. Schalldämpfer für Langwaffen reduzieren den Schussknall nicht völlig, sondern um lediglich 20 bis 30 Dezibel und damit auf ein gesundheitsverträglicheres Maß.

Anträge zur Verwendung der Schalldämpfer bei Langwaffen können von interessierten Jägern bei den zuständigen Unteren Jagd- und Waffenbehörden, in der Regel sind das die Landratsämter, gestellt werden. Für Kurzwaffen werden keine Schalldämpfer genehmigt. Detaillierte Informationen dazu sind im Internet auf dem bayerischen Wildtierportal unter www.wildtierportal.bayern.de zu finden.

StMELF, Pressemitteilung v. 14.08.2015