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StMJ: Bayerns Justizminister Bausback begrüßt Pläne des Bundes zur Stärkung der Rechte von Opfern des NS-Kunstraubs

14. August 2015 by Klaus Kohnen

„Endlich zieht auch der Bund die längst überfälligen Konsequenzen aus dem Fall Gurlitt! / Bayern wird sich im Interesse der Opfer und ihrer Erben am weiteren Verfahren konstruktiv beteiligen!“

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback begrüßt nachdrücklich das heute bekannt gewordene Vorhaben von Bundesjustizminister Maas zur Stärkung der Rechte von Opfern des NS-Kunstraubs.

„Was auf Seiten des Bundes viel zu lange währte, ist hoffentlich wenigstens gut geworden“, so Bausback.

„Ich freue mich, dass nun endlich auch der Bund die längst überfälligen Konsequenzen aus dem Münchner Schatzfund rund um Cornelius Gurlitt ziehen will und das Thema ‚Entschädigung der Opfer des NS-Kunstraubs‘ anpackt.“

Dass hier im deutschen Recht dringender Handlungsbedarf besteht, habe er mit seinem Entwurf eines Kulturgut-Rückgewähr-Gesetzes bereits im Januar 2014 aufgedeckt.

„Solange keine andere Regelung in Kraft ist, ist und bleibt es für mich unerträglich, dass Opfer des NS-Kunstraubs und deren Erben, die ihr Kunstwerk wiedergefunden haben und denen es mühsam gelingt, ihren Anspruch nachzuweisen, sich in Deutschland nach wie vor Verjährung entgegen halten lassen müssen“, so Bausback. „Ich hoffe, dass der Bund hierfür jetzt endlich Abhilfe schafft.“

Bayern hatte bereits Anfang 2014 als Konsequenz aus dem Fall Gurlitt einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach unter bestimmten Voraussetzungen bei sog. „abhanden gekommenen“ Sachen, also u.a. bei NS-Raubkunst, die Berufung auf die grundsätzlich nach 30 Jahren eintretende Verjährung ausgeschlossen sein soll. Der Entwurf war im Bundesrat u.a. unter Hinweis auf die Pläne des Bundesjustizministeriums wiederholt vertagt worden.

„Ich freue mich, dass diese Pläne des Bundesjustizministers nun endlich vorgelegt werden sollen“, so Bausback. „Im Interesse der Opfer und ihrer Erben muss jetzt rasch etwas geschehen. Die häufig betagten Anspruchsteller können nicht warten. In ihrem Sinne wird sich Bayern konstruktiv an der Gesetzgebung beteiligen.“

StMJ, Pressemitteilung v. 14.08.2015

Redaktionelle Hinweise

Zum Kulturgut-Rückgewährgesetz (Regelungsinhalt) vgl. hier, zum Verfahrensgang vgl. hier. Zum weiter gespannten Thema „Schwabinger Kunstfund“ vgl. hier.

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