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Universität Passau: IT-Compliance in der Kommunalverwaltung 2.0

19. August 2015 by Klaus Kohnen

Die bayerischen Kommunen stehen vor großen Herausforderungen. Mit der digitalen Revolution und der rasanten Technologieentwicklung entstehen neue öffentliche Aufgaben, Erwartungen und Schutzpflichten, was auch erhebliche Umwälzungen für Organisation und Verfahren in der kommunalen Verwaltung zur Folge hat. Die Etablierung einer elektronischen Verwaltung (E-Government) ist längst beschlossene Sache, ein bayerisches E-Government-Gesetz ist auf den Weg gebracht. So steht auch die rechtssichere Nutzung informationstechnischer Systeme auf der Agenda.

Nun hat sich die Innovationsstiftung Bayerische Kommune dieses Themas angenommen. Im Rahmen einer Projektausschreibung erhielt Prof. Dr. Dirk Heckmann mit seinem Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht an der Universität Passau den Zuschlag für das Forschungsprojekt „IT-Compliance in der Kommunalverwaltung 2.0“. Die Passauer Wissenschaftler werden eine an der technischen Entwicklung orientierte Musterdienstanweisung IT zum rechtskonformen Einsatz von Informationstechnologie in bayerischen Kommunen erstellen (DA-IT 2.0). Begleitend hierzu soll eine gut verständliche Handreichung mit Checklisten und Erklärungen den Umgang mit der DA-IT 2.0 für die Kommunalverwaltungen erleichtern. Neben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Lehrstuhls sind auch externe Experten der IT-Practice Group der Kanzlei Noerr LLP unter der Leitung von Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Bräutigam eingebunden.

Das Projekt wird im Zeitraum vom 01.08.2015 bis zum 31.07.2016 durchgeführt. Dabei soll die bestehende Musterdienstanweisung der kommunalen Spitzenverbände in Bayern zum Einsatz von Informationstechnologie in Kommunen (DA-IT) vom 16. April 2007 an die technischen und rechtlichen Veränderungen auf dem Sektor der Informations- und Kommunikationstechnik angepasst und einer umfassenden Überarbeitung unterzogen werden. Hierzu zählen u.a. der Einsatz mobiler Endgeräte (Smartphones, Tablets), Outsourcing von IT-Dienstleistungen an Dritte (Cloud-Computing) sowie die Nutzung von Social Media in der Verwaltung.

„Dieses Projekt ist für die Universität Passau nicht nur eine Chance, kommunale IT in Bayern zukünftig rechtssicher zu gestalten, sondern darüber hinaus ein weiterer Beleg für das Alleinstellungsmerkmal ‚IT-Sicherheit und Recht‘ im Freistaat Bayern und an der Universität Passau,“ ergänzt Universitätspräsident Prof. Dr. Burkhard Freitag.

Um Verständlichkeit und Praxistauglichkeit für die bayerischen Kommunen zu gewährleisten und um Synergieeffekte zu erzielen, ist das Projekt in das Bayerische Wissensnetzwerk Digitale Infrastrukturen, IT-Sicherheit und Recht für Unternehmen (BayWiDI) eingebunden, das ebenfalls am Lehrstuhl Heckmann angesiedelt ist. Hierbei handelt es sich um ein Teilprojekt im Rahmen des hochschulübergreifenden, interdisziplinären Internetkompetenzzentrums Ostbayern, welches vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie gefördert wird. BayWiDI erforscht aktuelle Rechtsfragen auf dem Gebiet der IT-Sicherheit.

Universität Passau, Pressemitteilung v. 19.08.2015

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